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Accessio Wertpapierhandelshaus AG

Haftung des Vorstandes / Schadensregulierung durch Haftpflichtversicherung

(lifePR) (Dieburg, )
Nachdem das Wertpapierhandelsunternehmen Accessio Wertpapierhandelshaus AG mit Datum vom 02.08.2010 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Itzehoe gestellt hatte, war die Verunsicherung unter den betroffenen Anlegern groß. Denn es war weder geklärt, ob es zu einer Begleichung der Schadensfälle kommen noch ob die am Landgericht Itzehoe anhängigen Verfahren weiter geführt würden.

„Dieser Unklarheit kann nun zumindest teilweise Abhilfe geschaffen werden“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der den Fallkomplex Accessio Wertpapierhandelshaus AG für die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich betreut. „Wie der Prozessvertreter Accessios in einer Verhandlung vor dem Landgericht Itzehoe erklärte, werde die Haftpflichtversicherung Accessios auf rechtskräftige Urteile an die jeweilige Klagepartei leisten, indem sie zumindest Teile der Schadensersatzforderung ausbezahlt.“

Auf die Frage vieler Anleger, ob man denn auch jetzt noch etwas tun solle, wenn man bisher abgewartet hätte, antwortet Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber: „Auch zum jetzigen Zeitpunkt kann es durchaus noch Sinn machen, gegen Accessio vorzugehen. Dies gilt insbesondere bei Kostenübernahme durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung. Denn bei Obsiegen im Gerichtsverfahren dürfte zwar nicht die gesamte Schadensersatzforderung erfüllt werden, zumindest ein gewisser Anteil, der unterschiedlich hoch sein kann, ist aber zu erlangen.“

Ferner stehen auch Ansprüche gegen den Vorstand Accessios im Raum. Rechtsanwalt Luber erklärt hierzu: „Wir halten die Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand für begründet. Nachdem auch mehrere Rechtsschutzversicherungen erklärt haben, die Kosten für ein Vorgehen gegen den Vorstand zu übernehmen, bereiten wir zurzeit die Anspruchsbegründung vor.“

Rechtsanwalt Christian Luber von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, hinsichtlich des weiteren Vorgehens gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG anwaltlichen Rat von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ACCESSIO" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.08.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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