Allerdings sei nicht mitgeteilt worden, ob Haftbefehle ausgestellt worden seien. Es werde unter anderem dem Verdacht des Kapitalanlagebetrugs nachgegangen (wobei vom BSZ e.V. klar gestellt wird, dass bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldvermutung gilt). Dem Vernehmen nach sollen die bei der Razzia gewonnenen Erkenntnisse den Verdacht bisher nicht erhärten können. Wobei eine genaue Auswertung der vorgefundenen Unterlagen abzuwarten bleibt.
Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth "sind dies nochmals sehr schlechte Nachrichten für die Anleger, wir werden daher ausdrücklich Ansprüche für die Anleger z.B. wegen möglicher Prospekthaftung, aber auch wegen möglicher vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, gegen sämtliche Verantwortlichen, prüfen."
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden demnächst mit der Staatsanwaltschaft bzw. den Strafverfolgungsbehörden Kontakt aufnehmen und sich darum bemühen, weitere Informationen für die Anleger zu erhalten, z.B. in Form von Akteneinsicht.
Betroffene ACI-Anleger können sich der Interessengemeinschaft ACI-Dubai-Fonds anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.06.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.