Es werden hier Vergleichsbeträge von 956,00 € verlangt, die Sie ungeprüft niemals zahlen sollten. Ebenso wenig sollten Sie ungeprüft die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.
• Kanzlei Fareds mahnt aktuell urheberrechtsverletzende Handlungen im Hinblick auf den Musiktitel: NON NON NON der Sängerin Lolita Jolie ab, deren Rechte bei der Firma Munix Music GbR befindlich sein sollen.
Sollte Sie ein solches Abmahnschreiben erreichen, in dem ebenfalls Unterlassung- und Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 450,00 € gefordert werden, lassen Sie diese Ansprüche prüfen, denn es steht zu vermuten, dass Abmahnungen dieser Art in sehr großer Zahl versandt werden und dass es hier zu formellen Fehlern bei der Zuordnung der IP Adressen, der MAC Adressen oder der HASH Werte bei den in Rede stehenden Dateien kommen kann, oder aber eine völlig rechtsgrundlose Rechtsverletzung behauptet wird.
Diese Informationen erhielten wir von unserem auf Urheber- und Medienrecht sowie Mietrecht spezialisierten Vertragsanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Hein Witteck aus Aschaffenburg.
Empfänger von Abmahnschreiben können sich für weitere Informationen und Hilfe durch fachkundige Rechtsanwälte dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis „Abmahnung“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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