Die Beratungsgesellschaft wurde, nachdem das Landgericht Schweinfurt die Klage zunächst abgewiesen hatte, nunmehr in der Berufungsinstanz zur Rückabwicklung der Beteiligungen verurteilt. Grund für die Klage war die von der Anlegerin geltend gemachte fehlerhafte Beratung und Aufklärung über die mit den unternehmerischen Beteiligungen zusammenhängenden Gefahren. Sowohl die nicht ordnungsgemäße Aufklärung als auch die fehlerhafte Beratung wurden seitens des OLG Bamberg bestätigt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Darüber hinaus muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Bamberg lag in dem von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Fall weder eine ordnungsgemäße Aufklärung über die Anlagerisiken, noch eine an den Zielen der Anlegerin ausgerichtete Anlageempfehlung vor.
Frau Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die das Urteil für die Anlegerin erstritten hat, rät: "Geschädigte Anleger, die an einer Verfolgung ihrer Ansprüche interessiert sind, sollten eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer Ansprüche betrauen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass etwaige Schadensersatzansprüche zum 31.12.2011 verjähren, sollte die Anlage vor dem 31.12.2001 gezeichnet worden sein."
Anleger sollten mit den Beteiligungsgesellschaften keine Vereinbarungen treffen, in welchen sie auf Ansprüche gegen die Beratungsgesellschaften verzichten. Dies gilt insbesondere für Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung, und zwar sowohl gegen die Beteiligungsgesellschaft als auch gegen die Beratungsgesellschaft.
Betroffene haben also gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ""ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG" und/oder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Albis Finance AG" anzuschließen.
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