Derzeit werden - wie die Kanzlei erfahren hat - viele geschädigte Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG von Rechtsanwälten kontaktiert, die diese Anleger zu Vergleichabschlüssen im Zusammenhang mit deren Beteiligungen an der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG bewegen wollen. Den Anlegern wird hierbei zum Teil eine extrem kurze Frist - dazu oft über die Weihnachtsfeiertage - zur Annahme dieser Vergleiche gesetzt.
"Für die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte ist es in diesem Zusammenhang keinesfalls nachvollziehbar, weshalb die ALAG - Geschädigten insbesondere auch auf alle weiteren Ansprüche gegenüber den Beratern bzw. Beratungsgesellschaften verzichten sollen" so die BSZ e.V. Vertrauensanwälte Stefan Hösler und Dr. Henning Leitz.
Nach der Rechtsauffassung der CLLB Rechtsanwälte würde durch Abschluss der aktuellen Vergleichangebote für die meisten Anleger keine befriedigenden Situation eintreten, zumal gerade die Berater bzw. Beratungsgesellschaften, aufgrund deren in vielen Fällen fehlerhaften Beratungen die Beteiligungen an der ALAG Auto-Mobil GmbH erst gezeichnet wurden, sich komplett aus der Verantwortung stehlen könnten. Dieser Umstand dürfte für die meisten Anleger ein sehr befremdliches Ergebnis darstellen, zumal es meistens nicht ersichtlich ist, warum Anleger sich Ansprüche gegen einen weiteren Anspruchsgegner abschneiden sollten, obwohl die jeweiligen Schadenersatzansprüche noch nicht einmal gegenüber diesen geltend gemacht wurden.
Ein Vorgehen gegen den Berater bzw. die Beratungsgesellschaften, welche in vielen Fällen auch über Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen verfügen, hat aber den Vorteil, dass neben der Befreiung von Rückzahlungsverpflichtungen bzw. von den weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen, auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden könnte.
Gerade auch vor der aktuellen Entwicklung der Hamburger Rechtsprechung - wonach die Emissionsprospekte der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG betreffend "Classic"- und "Classic-Plus"-Beteiligungen fehlerhaft sind - sind derartige Vergleichangebote in den meisten Fällen nach Ansicht der CLLB Rechtsanwälte inakzeptabel.
"Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt keine Berater bzw. Beratungsgesellschaften und kann daher gegenüber jedem erfolgversprechenden Anspruchsgegner die Schadenersatzansprüche ihrer Mandanten geltend machen" so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler weiter. "Wir stehen unseren Mandanten selbstverständlich auch im Zeitraum zwischen den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel zur Verfügung" stellen die Rechtsanwälte Stefan Hösler und Dr. Henning Leitz klar. Die CLLB Rechtanwälte konnte auch bereits in vielen Verfahren vergleichsweise Einigungen mit Anlageberatern / Beratungsgesellschaften finden. In zwei Fällen konnte sogar die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung zugunsten der von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger erreicht werden.
"Vor diesem Hintergrund sollten geschädigte Anleger, die ernsthaft an der Verfolgung Ihrer Ansprüche interessiert sind, keinerlei Vereinbarungen unterzeichnen oder zustimmen, durch welche Ihnen die Möglichkeit genommen wird, Schadensersatzansprüche auch gegenüber den jeweiligen Beratern bzw. Beratungsgesellschaften geltend zu machen" raten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Stefan Hösler und Dr. Henning Leitz.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt rund 200 Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG und wurde bereits von einer Reihe von geschädigten Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung beauftragt.
Betroffene haben also gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ""ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG" anzuschließen.