Ein Vorgehen gegen den Berater bzw. die Beratungsgesellschaften, welche in vielen Fällen auch über Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen verfügen, hat den Vorteil, dass neben der Befreiung von Rückzahlungsverpflichtungen bzw. von den weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen, auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden könnte.
Zwischenzeitlich konnten in einer Reihe von Verfahren vergleichsweise Einigungen mit Anlageberatern / Beratungsgesellschaften erreicht werden, in zwei Fällen sogar die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung zugunsten der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger.
"Vor diesem Hintergrund sollten geschädigte Anleger keinerlei Vereinbarungen unterzeichnen, durch welche Ihnen die Möglichkeit genommen wird, Schadensersatzansprüche auch gegenüber den jeweiligen Beratern bzw. Beratungsgesellschaften geltend zu machen" raten die BSZ e.V. Vertrauensanwälte Stefan Hösler und Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt rund 200 Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG und wurde bereits von einer Reihe von geschädigten Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung beauftragt.
Betroffene haben also gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG " anzuschließen.