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Allianz Flexi Immo geschlossen: Fachanwälte prüfen für Anleger Ansprüche auf Schadensersatz

Seit Monaten ist der Fonds Allianz Flexi Immo geschlossen. Welche Rechte stehen den Anlegern des Fonds zu?

(lifePR) (Dieburg, )
Die Anleger des Mischfonds Allianz Flexi Immo können ihre Anteile nicht mehr zurückgeben, da der Fonds seit April die Anteilsrücknahme ausgesetzt hat.

Dieses Schicksal ereilte kürzlich den größten Zielfonds des Allianz Flexi Immo ebenfalls. Seit dem 13.06.2012 setzte der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund, der 22,14 % des Fondsvolumens ausmacht, die Anteilsrücknahme aus. Auch beim zweitgrößten Zielfonds KanAm SPEZIAL Grundinvest wurde dessen Schließung um verlängert. Dies vergrößert die Chancen einer baldigen Wiedereröffnung des Allianz Flexi Immo nicht.

Etliche Zielfonds ebenfalls geschlossen oder bereits aufgelöst

Zumal in einer Kundeninformation vom 18.04.2012 die allgemeine Liquiditätskrise bei offenen Immobilienfonds als Ursache für die Schließung des Allianz Flexi Immo benannt wurde. Mittlerweile ist etwa die Hälfte des Fondsvolumens mit Problemen belastet. So werden die offenen Immobilienfonds DEGI International (14 % des Fondsvolumens), AXA Immoselect (9 %), TMW Weltfonds (5 %) und DEGI Global Business (3 %) im Moment abgewickelt. Die Fonds CS Property Dynamic (9 %) und DEGI German Business (9 %) sind ebenfalls geschlossen. Der Fonds Allianz Flexi Immo wurde geschlossen, weil dessen flüssige Mittel unter 5 % des Fondsvolumens gesunken sind. In diesem Fall ist zum Schutz der Anleger gesetzlich angeordnet, dass die Fondsgesellschaft die Anteilsrücknahme aussetzen muss.

Wann der Allianz Flexi Immo die Anteilsrücknahme wieder aufnehmen wird, steht angesichts der widrigen Situation der Zielfonds in den Sternen. Möchten Anleger sich momentan von Anteilen an dem Mischfonds trennen, können sie diese an der Börse verkaufen. Ob ein Börsenverkauf bei einem Kurs, der etwa 55 % des Werts eines Anteils beträgt, für die Anleger des Allianz Flexi Immo attraktiv ist, bleibt dahingestellt. Zusätzlich müssen Anleger auch Verkaufsgebühren einkalkulieren, die bei Börsenverkäufen anfallen.

Eine Alternative hierzu bietet die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Möglichkeiten ausloten, wie Anleger des Allianz Flexi Immo sich trotz der Schließung von ihren Anteilen trennen können. Einen Ansatzpunkt hierfür bietet die Überprüfung der Anlageberatung. Häufig weisen die Beratungsgespräche Defizite und Fehler auf.

Schadensersatz, wenn Anleger falsch beraten wurden

Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung gehört, dass die Anleger nicht ausreichend über die Risiken eines Mischfonds wie dem Allianz Flexi Immo aufgeklärt wurden. Beispielsweise hätten Anleger, die jederzeit Zugriff auf ihr Geld haben möchten, auf die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden müssen. Zumal seit der seit 2004 währenden und seit 2008 zuspitzenden Krise der offenen Immobilienfonds bekannt ist, dass offene Fonds geschlossen werden können. Es gibt auch keine maximale Schließungsdauer bei Mischfonds wie dem Allianz Flexi Immo! Zu den weiteren häufigen Versäumnissen von Banken und Anlageberatern gehört, dass sie Anleger nicht über Vermittlungsprovisionen (kick backs) aufklärten.

Haben Berater der Banken oder Anlageberater Anleger falsch beraten, bestehen gute Chancen für die Anleger des Allianz Flexi Immo, dass sie sich von ihren Anteilen an dem Mischfonds trennen können und Schadensersatz von Banken oder Beratern fordern können. Anleger des Allianz Flexi Immo sollten angesichts der der unbekannten Schließungsdauer des Mischfonds daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz ausloten zu lassen.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Allianz Flexi Immo" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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