Zahlreiche Fonds, welche aus Liquiditätsmängeln geschlossen wurden, wurden nun abgewickelt. Anleger haben hierbei nicht selten bis zu 80% der Einlage an Verlusten hinnehmen müssen. In Einzelfällen auch mehr. Die Chancen auf eine Wiedereröffnung stehen für alle bereits geschlossenen offenen Immobilienfonds nicht gut. Folge wird sein, dass die Anleger nicht auf ihr Kapital zurückgreifen können und im Falle einer Liquidation sogar mit einem Totalverlust zu rechnen haben.
Das Argument der Anbieter derartiger Dachfonds ist einfach: Dachfonds investieren nur teilweise in offene Immobilienfonds, aber auch in Aktien börsennotierter Immobiliengesellschaften. Ziel ist hierbei die höhere Rendite. Das Risiko wird den Anlegern von den Beratern hierbei als geringer im Vergleich zu einem gewöhnlichen Immobilienfonds dargestellt. Dies ist jedoch ein Trugschluss, da die Risiken und auch das Modell der „Dachfonds“ höher sind, als dies den Anlegern mitgeteilt wird.
Sind nun Anleger von einer Schließung betroffen, so ist diesen anzuraten, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Ein entscheidender Punkt ist, ob die Anleger von den jeweiligen Anlageberatern anleger- und anlagegerecht beraten wurden. Die Beratungsgespräche sind oft weder anleger- noch anlagegerecht und somit fehlerhaft. Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung gehört, dass die Anleger nicht ausreichend über die Risiken eines Dachfonds aufgeklärt wurden.
Anleger, welche auf Ihr eingesetztes Kapital zurückgreifen hätten können wollen, hätten auf die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden müssen. Dies schon deshalb, Zumal seit der Krise der offenen Immobilienfonds aus der Vergangenheit bekannt war, dass offene Fonds, insbesondere Dachfonds, geschlossen werden können. Wurde ein Fondsanteil von einer Bank vermittelt, ist diese dazu verpflichtet, über erhaltene Provisionen aufzuklären.
Sollte eine Pflichtverletzung gegeben sein, bestünde zumindest die Möglichkeit, sich frühzeitig von der Beteiligung zu lösen und/oder Schadenersatz geltend zu machen. So konnten z.B. erst kürzlich Anleger des Fonds Morgan Stanley P2 Value Schadenersatzansprüche erfolgreich durchsetzen. Auch hierbei handelt es sich um einen offenen Immobilienfonds.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Allianz Flexi Immo/ Allianz Global Investors“ beizutreten.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 20.April 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.