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Anleger dürfen gegen Rating-Agenturen vor deutschen Gerichten klagen

Das Oberlandesgericht Frankfurt eröffnet geschädigten Anlegern, welche auf die Urteile beziehungsweise Einschätzungen von Ratingagenturen vertraut haben und zum Beispiel in Lehman Zertifikate investierten, den Weg vor die deutsche Gerichtsbarkeit

(lifePR) (Dieburg, )
Im konkreten Fall hat das Oberlandesgericht das Landgericht Frankfurt dazu verpflichtet, sich mit einer Schadensersatzklage gegen die US-Ratingagentur Standard & Poor's, welche in Deutschland eine eigenständige Tochter mit eigenem Vermögen unterhält, zu befassen.

Viele Anleger haben auf die Einschätzungen von Ratingagenturen vertraut und insbesondere in Lehman Zertifikate investiert. Häufig war gerade die Einschätzung der Ratingagentur wesentlicher Anlagegrund. Daher kann ab sofort jeder Anleger, welcher aufgrund einer unter Umständen unzutreffenden Einschätzung der Ratingagentur Geld angelegt und dann verloren hat, Standard & Poors vor einem deutschen Gericht auf Schadenersatz verklagen.

Lehman Brothers ging im September 2008 in Insolvenz und löste damit maßgeblich eine weltweite Finanzkrise aus. Zahlreiche Banken, welche Lehman Zertifikate vermittelt haben, wurden bereits erfolgreich vor Gericht in Anspruch genommen. Nicht in jedem Fall sind jedoch Ansprüche gegen Banken begründet. Ferner können Anleger nur damit rechnen, einen Bruchteil ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren von Lehman Brothers zurückzuerhalten.

Der nunmehr eröffnete weitere Weg ist nach Einschätzung der BSZ Vertrauensanwälte Seelig & Widmaier je nach Einzelfall eine weitere Möglichkeit, den erlittenen Schaden auszugleichen.

In diesem Zusammenhang wird zur Erinnerung an den Beitrag vom 19.10.2011 hingewiesen, in dem die BSZ Vertrauensanwälte darauf hinwiesen, dass eine Rechtsschutzversicherung dazu verurteilt worden ist, einem Versicherten Rechtsschutz zu gewähren. Die Versicherung hatte eine Deckungszusage bezüglich der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind, ausgeschlossen. Gerade wegen dieser veränderten Sachlage sollte im Hinblick auf eine mögliche drohende Verjährung am 31.12.2011 genauestens geprüft werden, ob nicht doch möglicherweise ein Anspruch durchgesetzt werden soll. Lange sollte man allerdings nicht zögern, denn es muss immer noch die Möglichkeit bestehen, gegebenenfalls verjährungsunterbrechende Maßnahmen einleiten zu können.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Lehman Brothers anschließen.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 29.November 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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