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Anleger sind sauer: Gläubigerversammlung der Future Business KG a. A. (FuBus) endet mit Debakel

Das Amtsgericht Dresden hatte für Dienstag den 13 Mai 2014 zur Gläubigerversammlung der Future Business KG a. A. (FuBus) in die Messehalle 1 geladen

(lifePR) (Dieburg, )
Die Veranstaltung war schlecht vorbereitet und endete mit einem Debakel. Die Versammlung musste wegen mehrerer Befangenheitsanträge gegen die Rechtspflegerin des Dresdner Amtsgerichts vertagt werden. Die angereisten Anleger bekamen auf ihre zahlreichen Fragen keine Antwort.

Eigentlich sollten sich die Anleger, die bei der Konzernmutter Future Business KG aA Orderschuldverschreibungen gezeichnet hatten, auf einen gemeinsamen Vertreter im Insolvenzverfahren einigen. Die Frage nach der Vergütung des gemeinsamen Vertreters wurde nicht beantwortet. Die Frage ist jedoch berechtigt, wenn man bedenkt, dass ein gemeinsamer Vertreter Millionen Euro kostet und damit die Insolvenzmasse erheblich mindert.

Etwa 2.000 Fubus-Anleger waren zur Gläubigerversammlung der FuBus nach Dresden gekommen. Bei den Geschädigten handelt es sich um Anleger, die bei der Infinus-Konzernmutter sogenannte Orderschuldverschreibungen gezeichnet hatten. Ein Großteil der Anleger musste über eine Stunde bei strömenden Regen ausharren, bis sie endlich in die Messehalle 1 konnten. Die Veranstaltung begann deshalb mit einer über zweieinhalbstündigen Verspätung und endete am frühen Abend mit dem Eklat der Befangenheitsanträge gegenüber der Rechtspflegerin.

Der Insolvenzverwalter hat darauf hingewiesen, dass es zur nächsten Gläubigerversammlung keine persönliche Einladung geben wird. Sollen damit Anleger weiter im Unklaren gelassen werden? Infinus ist einer der größten Anlegerskandale in Deutschland. Etwa 40.000 Anleger mit einer Anlagesumme von über einer Milliarde Euro sind betroffen. "Infinus/FuBus-Anleger, die nach dieser Gläubigerversammlung jetzt nicht handeln und weiterhin gutgläubig abwarten was passieren wird, haben anscheinend noch nicht registriert, dass sie vom Insolvenzverwalter kaum Hilfe erwarten können.

Die vom BSZ e.V. gegründete Interessengemeinschaft ,,FUBUS/Infinus" wir über die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte alle anstehenden fragen der Anleger beantworten und aufzeigen, welche rechtliche Möglichkeiten im Fall "Infinus/Fubus" überhaupt bestehen. Besonders werden die Anwälte auch über die Problematik eines gemeinsamen Vertreters informieren.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen

Betroffene Anleger können sich gerne für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,FUBUS/Infinus" anschließen.

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft :
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15. Mai 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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