Eine große deutsche Zeitung (Welt am Sonntag) nimmt dies zum Anlass dabei die Rolle eines Organs der öffentlichen Rechtspflege nämlich die der Rechtsanwälte zu beleuchten. Zitat: "Geschäftstüchtige Anwälte haben sich aufgemacht die Lage der Betroffenen zu nutzen und sie als Mandanten zu gewinnen. Dabei machen sie auch vor drastischen Formulierungen nicht halt. Manche Advokaten haben mit einem standardisierten Rundschreiben oder auf andere Art und Weise für sich geworben, sagt Rainer Doemen von "Freunde von Prokon". Dabei haben sie Unsicherheit und Ängste bis zum Totalverlust geschürt. Nun hofft der Verein auf ein Einschreiten der Anwaltskammer. Bis zu einer Reaktion dürfte die Flut von Briefen, die ein Geschäft mit der Angst machen wollen, kaum enden." Ende des Zitats.
Die Welt am Sonntag lässt aber auch einen Anwalt zu Wort kommen, allerdings jemanden der in der Regel keine Anleger vertritt, sondern Unternehmen, die die prognostizierten Renditen nicht erwirtschaftet haben. Zitat: " Die Idee hinter den Massenanschreiben der Anwaltskanzleien ist simpel und effektiv: Es geht darum, möglichst viele durch dasselbe Investment geschädigte Mandanten zu gewinnen und ihre Fälle dann gebündelt zu bearbeiten." " Der grundsätzliche Ansatz der Anwälte ist damit immer gleich, sie schauen, bei welchen Investments es Probleme gibt oder geben könnte." "Solche Probleme können zum Beispiel spektakuläre Pleiten wie die einzelner Schiffsbeteiligungen sein. Je mehr Anleger betroffen sind, umso besser. Denn das erhöht die Zahl potenzieller Mandanten." Ende des Zitats.
Der Artikel der Welt am Sonntag schließt dann mit dem Rat "Erst mal zu prüfen, um was es im Einzelfall geht und weshalb man meint, Ansprüche haben zu können. Verbraucherzentralen vor Ort könnten eine erste Orientierung geben oder anwaltliche Beratung anbieten. Ruhe bewahren also, statt sich von den Briefen in Panik versetzen zu lassen."
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage ob der Kapitalanleger tatsächlich ein Lebewesen ist dem man mehrmals das Fell über die Ohren ziehen kann? Jedes Jahr verlieren Anleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen. Jahr für Jahr werden Milliardenbeträge für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten. Der private Anleger ist heute fast außerstande, auf dem breitgefächerten Markt von Tarifen, Verträgen, Bestimmungen, anfänglichen und effektiven Jahreszinsen, voraussichtlichen Gewinnentwicklungen und Agios, Disagios, Sonderbestimmungen, Gewinnbeteiligungen, Rückvergütungen, Beitragsbefreiungen und sonstigen durch Fachchinesisch verkompliziertem Angebotsspektrum zu wissen, wo eigentlich vorne und wo hinten ist. Das traurige Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen.
Mit Schiffsfonds und Filmfonds haben sich Initiatoren, Vertriebsgesellschaften und Banken eine goldene Nase verdient. Eine Anlageform die absolut nicht zur Altersvorsorge geeignet ist. In einigen Ländern dürfen diese Anlagen an Kleinanleger überhaupt nicht verkauft werden. Die staatlich subventionierten Anlegerschützer hätten hier schon längst Einhalt gebieten müssen. Stattdessen müssen die geschröpften Anleger einzeln vor Gericht um Schadensersatz kämpfen. Die Rechtsanwälte der Gegenseite bemühen sich natürlich darum dies zu verhindern. Mitunter tatkräftig unterstützt von einer für den Anleger oft nicht nachvollziehbaren Rechtsprechung.
Mit für den Laien oft nicht durchschaubaren Ablenkungsmanövern und Methoden der Desinformation hat die Finanzlobby eine neue Methode entwickelt, um von den berechtigten Fragen ihrer Anleger ablenken zu können. In Veröffentlichungen werden Anlegeranwälte als ,,gierig" und in ähnlicher Weise diffamiert. Dass sich von den eingesammelten Anlegergeldern die Beteiligten oft mehrere Mio. Euro Gebühren und sonstige ,,weiche Kosten" genehmigen, erfährt der Anleger nicht. (soviel zur Gier). Die Anleger stellen berechtigte Fragen: Was ist der Grund für das Scheitern der Anlage, wie ist das Geld der Anleger verwendet worden? Statt Antworten erhalten die Anleger Briefe mit Hetzkampagnen über Rechtsanwälte. Anleger und Presse sollten auf derart billige Manöver nicht hereinfallen. Anleger haben nun einmal das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen und von der Geschäftsführung transparente Informationen zu erlangen. Stattdessen werden sie weiterhin systematisch desinformiert.
Mitunter scheuen sich die Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei solchen Unternehmen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: ,,Diese Finanzbetrüger leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen." Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger."
Ist es schon durch diese Umstände schwer genug, Verbraucher vor zweifelhaften Kapitalanlagen zu warnen, ist auch der Umgang der Anlegerschützer untereinander ganz erheblich verbesserungswürdig. Es ist immer die gleiche Clique, die versucht die Arbeit der Anlegerschützer durch Verunglimpfung, Desinformation und Abmahnaktionen zu untergraben.
Vor diesem Hintergrund erfüllt der BSZ® e.V. eine wichtige aufklärende Funktion im Bereich des Anleger- und Verbraucherschutzes: Der BSZ® e.V. widmet seinen gesamten Einsatz dem Dienst von Anlegern, die Opfer unseriöser oder gar betrügerischer Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder sonstigen Hintermännern von Kapitalanlagemodellen wurden. Der BSZ® konnte immer wieder viele Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des BSZ® wurden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als absoluter Volltreffer erwiesen haben und viel Schaden von Anlegern abgewendet haben.
Der BSZ® e.V. wird auch weiterhin dazu beitragen, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.
Mehrmals wöchentlich werden in dem sog. ,,Kapitalanlegerecho" www.kapitalanleger-echo.de und auf den Portalseiten www.fachanwalt-hotline.eu und www.rechtsboerse.de neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!! Mit der Suchmaschine www.geldfuchs.eu steht eine Suchmaschine zur Verfügung in der die DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. ihr Kapitalanlageschutz-Know-How einfließen lässt und dabei das Potential und die Technik der Suchmaschine Google nutzt.
Der BSZ® ist somit einer der ,,aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Auch im Jahr 2014 gibt es viel für den BSZ® e.V. zu tun: Unseriöse Anbieter von Kapitalanlagemodellen sind auf dem Vormarsch und versuchen, die Zukunfts- und Versorgungsängste der Menschen auszunutzen mit dubiosen Anlagemodellen und hohen Renditeversprechen.
Der BSZ® kann auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen. Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Diese Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Rat des BSZ® e.V.:
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage vorerst weiteres Kapital einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Allerdings sollte man allzu aufdringlichem anwaltlichem Marketingverhalten mit der notwendigen Skepsis begegnen. Denn wer seine hervorragenden Fähigkeiten mit solchen Methoden künftigen Mandanten nahe zu bringen versucht, wird seine vollmundigen Versprechen selten dem Geschädigten gegenüber erfolgreich einlösen können.
Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig: Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft.
Ein weiterer Grund für die beeindruckende Erfolgsbilanz des BSZ® e.V. liegt darin, dass sich die Bündelung der Anleger und Verbraucher in einer der zahlreichen BSZ® eV.-Interessengemeinschaften voll bewährt hat. Durch diese Bündelung der Anlegerinteressen ist auch ein Informationsvorsprung möglich, der andernfalls nicht möglich wäre, denn durch die Auswertung der Informationen der geschädigten Anleger und der Unterlagen ist es oftmals möglich, neue, werthaltige Informationen ans Tageslicht zu fördern, die allen Anlegern in der Interessengemeinschaft zugute kommen.
Vor nunmehr 15 Jahren wurde der BSZ e.V. als einer der ersten Anleger- und Verbraucherschutzvereine in Deutschland gegründet, der BSZ e.V. zählt damit zu den ,,Pionieren" des Anlegerschutzes in Deutschland. Dem BSZ e.V. kam seit diesen bescheidenen Anfängen - zu einer Zeit, in der viele noch nicht einmal wussten, wie man das Wort ,,Anleger- und Verbraucherschutz" buchstabiert, die -nicht immer leichte- Aufgabe zu, unermüdlich im Dienste der Anleger vor unseriösen Kapitalanlagen zu warnen, sowie bei gescheiterten Kapitalanlagen kompetente Hilfe zu leisten.
Während die ,,Pioniere" im wilden Westen der USA dabei vor allem mit unliebsamen Lebewesen wie Indianern, Klapperschlangen, Wölfen etc. zu kämpfen hatten, sind die ,,unliebsamen Lebewesen", mit denen es der BSZ e.V., der ,,Pionier" im ,,wilden Westen der Kapitalanlage" zu tun hat, z.B. skrupellose und geldgierige Initiatoren, gewissenlose Hintermänner, unfähiges Management, mitverantwortliche Banken sowie inkompetente Vermittler (nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Natürlich haben nicht alle Initiatoren, Banken, Manager und Vermittler diese beschriebenen negativen Eigenschaften, sondern nur ein kleiner Teil, eben die Fälle, mit denen der BSZ e.V. tagtäglich konfrontiert wird!).
Im Laufe der Jahre gelang es dem BSZ e.V. auch, zu einem der führenden Anleger- und Verbraucherschutzvereine in Deutschland heranzuwachsen. Einen erheblichen Anteil daran haben selbstverständlich die zahllosen Mitglieder der BSZ e.V.-Interessengemeinschaften.
Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen.
Betroffene Anleger können gerne einer der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaften beitreten.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 08.05.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderung können die Sach- und Rechtslage verändern.