Einige Ansätze für diese Entwicklung hatten sich bereits in der Vergangenheit gezeigt, so z. B. bei dem Fonds Wölbern Development IV und weiteren Fonds.
Gemäß weiterer Informationen wurden die Fonds unter anderem von der Commerzbank AG, der jetzigen Targo Bank (ehemals CityBank) und auch von zahlreichen Sparkassen vertrieben. Mussten die Fonds fremdfinanziert werden, wurden die Fondsanteile nicht selten vom Bankhaus Wölbern finanziert.
Wie nunmehr durch die Vertrauensanwälte des BSZ e.V., Herrn Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei BHP Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, in Erfahrung gebracht werden konnte, wurden hierbei auch hohe Vertriebsprovisionen an die Vermittler gezahlt. Auf der Grundlage dieser Vertriebsprovisionen können Anleger möglicherweise Schadenersatzansprüche nicht nur wegen einer Falschberatung bezüglich der Risiken derartiger Fonds, sondern auch auf der Basis einer verschwiegenen Provision geltend machen. So sehen dies seit Jahren auch einige Verbraucherschutzverbände.
Insbesondere im Hinblick auf den Vertrieb von unternehmerischen Fondsbeteiligungen wird kritisiert, dass die Risiken verharmlost werden bzw. in den Beratungsgesprächen überhaupt nicht dargestellt werden. Jedem Anleger sollte jedoch klar sein, dass eine unternehmerische Beteiligung immer das Risiko beinhaltet, einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals zu erleiden.
Auch fehlt es an einem gesonderten Zweitmarkt, um möglicherweise die Fondsanteile veräußern zu können. Auch hierüber wurde nur selten aufgeklärt. Vielmehr stand für die Vermittler die hohe Provision im Vordergrund. Dies auch gilt auch für die Fonds der Wölbern Invest.
Erst die kürzlichen Entwicklungen hatten gezeigt, dass die hier geplanten Verkäufe großer Immobilienfondsportfolios bei den Anlegern keine Zustimmung fanden.
Sollten sich die hier aufgenommen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigen, könnte dies auch erhebliche Auswirkungen für die Anleger der Wölbern Invest und der hierin betroffenen Fonds, insgesamt wohl 29 Fonds, haben.
Betroffene Anleger sollten nunmehr durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht prüfen lassen, ob möglicherweise Schadenersatzansprüche auf der Grundlage einer Falschberatung bei Erwerb des Fonds geltend gemacht werden können. Andernfalls kämen vorliegend auch noch deliktische Ansprüche in Betracht. Dies jedoch nur dann wenn sich tatsächlich herausstellt, dass strafrechtlich relevantes Handeln, mithin eine Verurteilung gegeben ist.
Wurden die Fonds durch Banken und Sparkassen vertrieben, muss zwingend über eine gesonderte Rückvergütung aufgeklärt werden, welche die Banken zusätzlich erhalten haben.
Sollten sich die Vorwürfe bezüglich eines strafrechtlich relevanten Verhaltens bestätigen, kann dies möglicherweis auch Ansprüche gegen die Depotbanken zur Folge haben. So unter anderem durch die hier involvierten Depotbanken Sal, Oppenheim und Donner & Reuschel.
Depotbanken sind nämlich verpflichtet, das Geschäftsgebaren der Fondsverwalter zu überprüfen. Die Ermittlungen haben sich mittlerweile auf die beiden benannten Depotbanken ausgeweitet, so die Staatsanwaltschaft Hamburg. Neben einer Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber sämtlichen Beteiligten können somit auch die Depotbanken möglicherweise Anspruchsgegner eines Anlegers sein.
Betroffene Wölbern Invest bzw. Wölbern Fondsanleger sollten daher keine Zeit verlieren und ihre Ansprüche durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Der BSZ hat daher die Interessengemeinschaft ,,Wölbern Invest / Wölbern Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe dieser Interessengemeinschaft beizutreten.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...