Geltend gemacht wurden in allen drei Fällen Schadensersatzansprüche, weil die Anleger vor der jeweils nach Beratung durch Mitarbeiter der VR-Bank Aalen eG erfolgten Anlageentscheidung nicht darüber aufgeklärt worden waren, das das Budesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bereits 1997 und 1998 vor dem Erlösausfallversicherer New England Iternational Surety Inc. (NEIS) gewarnt hatte.
Alle drei Anleger hatten jeweils Beteiligungen mit einer Beteiligungssumme von € 20.000,00 gezeichnet. Die beiden Anleger, welche ihre Beteiligung jeweils über ein Darlehen finanziert hatten, haben nunmehr in einem Vergleich jeweils Schadensersatzzahlungen in Höhe von € 19.500,00 mit der VR-Bank Aalen eG vereinbart, derjenige Anleger, der seine Beteiligung aus Eigenmitteln finanziert hatte, erhielt nunmehr eine Schadensersatzzahlung in Höhe von € 15.000,00.
Bereits mit Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 16.04.2009, Az.: 4 O 196 / 08 hatte das Landgericht Ellwangen die VR-Bank Aalen eG zugunsten eines von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegers zum Schadensersatz verurteilt, weil die Bank den Anleger nicht auf die negative Pressemitteilung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen vom 24.1.1997 aufmerksam gemacht hatte.
Das Urteil reiht sich in eine Vielzahl, zwischenzeitlich von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zugunsten von Anlegern der diversen ApolloMedia Fonds erstrittenen Gerichtsentscheidungen ein, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Sofern Anleger der Apollo Media Fonds 3, 4 und 5 von ihren Beratern nicht darüber aufgeklärt wurden, dass das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bereits mit Pressemitteilung vom 24.01.1997 vor der Erlösausfallversicherung NEIS gewarnt hatte, besteht nach Auffassung des Landgerichts Ellwangen, des Landgerichts Düsseldorf, des Oberlandegerichts Hamm sowie des Oberlandesgerichts Köln Anspruch auf vollen Schadenersatz.
Anlegern der Apollo Media Fonds 3, 4 und 5 ist daher nach Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der die 3 Anleger in den nunmehr per Vergleich abgeschlossenen Verfahren vertrat, dringend anzuraten, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen.
Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Apollo Medienfonds" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.09.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.