Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Stuttgart (22. Januar 2013; Az.: 21 O 203/112) muss die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) einem Anleger 48.000 Euro Schadenersatz zahlen sowie dessen außergerichtliche Anwaltskosten ersetzen. Dies Urteil könnte auch für Apollo-Medienfonds nutzbar gemacht werden!
Die Anleger hatten in Apollo-Medienfonds investiert. Ein Teil des Investments wurde fremdfinanziert durch eine Bank - meistens UniCreditBank AG bzw. deren Vorgänger HVB. Zur steuerlichen Optimierung der Beteiligung war dies bei Medienfonds seinerzeit üblich. Es gab damit mehr steuerliche Verluste. Durch dieses Koppelgeschäft von Medienfondsvermittlung und teilweiser Fremdfinanzierung optimierten die Banken aber auch ihre Erträge aus den Krediten und den Provisionen.
Der Anleger im Fall des LG Stuttgart widerrief jedoch seinen Fremdfinanzierungsvertrag und die damit verbundene Beteiligung am Medienfonds Apollo. Begründung damals: Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag für den Fremdfinanzierungsanteil der Medienfonds-Beteiligung. Das Landgerichtsurteil bestätigte die fehlerhafte Widerrufsbelehrung und verurteilte die Bank zur Rückabwicklung des Geschäfts. Diesen möglichen Fehler könnte man sich auch bei den Apollo-Medienfonds zu nutze machen!
Dies bedeutet: Der Kläger erhält sein investiertes Geld zurück. Zum Ausgleich werden die Rechte aus der Medienfondsbeteiligung der Bank übertragen.
Anleger in Apollo Medienfonds sollten durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Widerrufsbelehrung prüfen lassen. Bei einem Fehler in der Widerrufsbelehrung könnte sich dann ein Weg auf den Medienfonds von Apollo eröffnen. Betroffener Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Apollo Medien Fonds" anschließen.
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 08.01.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
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