Die Darlehen in Höhe von ca. 28 Mio. Euro zzgl. der Zinsen von ca. 4,5 Mio. Euro wurden zurückgeführt und offene Verwaltungskosten wurden bis einschließlich 2010 in Höhe von 2,1 Mio. Euro bezahlt. Weiterhin wurden die durch Schuldübernahme von der WestLB AG gesicherten Lizenzerlöse des ApolloProScreen in Höhe von ca. 48 Mio. Euro von dieser bezahlt, allerdings kommt dieses Geld nicht bei den Anlegern des ApolloProScreen an. Es verbleiben dem ApolloProScreen Medienfonds derzeit noch rund 14 Mio. Euro, die Auszahlungen sollen sich jedoch nach Einbehaltung für die Umsatz- und Gewerbesteuer nur auf 6 % bezogen auf die jeweilige Beteiligung der Anleger des ApolloProScreen belaufen.
Doch hiermit nicht genug: weitere Unsicherheit besteht bezüglich der steuerlichen Behandlung des ApolloProScreen Medienfonds. Es sei nicht klar, ob das Finanzamt für das Beitritts- und Investitionsjahr 2003 die steuerliche Veranlagung noch ändern werde, bislang sei die Betriebsprüfung noch nicht abgeschlossen. Auf Anleger des ApolloProScreen könnten also noch erhebliche Nachzahlungen durch eine Änderung der Besteuerungsgrundlage hinzukommen.
Auch das steuerliche Ergebnis für 2010 wird aufgrund der hohen Zahlungen aus der Schuldübernahme eher eine Belastung für die Anleger des ApolloProScreen Medienfonds darstellen. Bei einem Steuersatz von 42 % liegt die Belastung für die Anleger bei ca. 20 % der Einlage.
Anleger des ApolloProScreen Medienfonds, die bislang noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet haben, um ihr eingesetztes Kapital vor weiteren Verlusten zu schützen oder sich auch gänzlich schadlos zu halten, sollten in Betracht ziehen, einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung eventueller Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler zu beauftragen. Solche Ansprüche entstehen, wenn Anleger bei der Zeichnung durch die Anlageberater nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurden. Keinesfalls stellte die Anlage in Medienfonds wie dem ApolloProScreen eine zur Altersvorsorge geeignete Anlagemöglichkeit dar, da diese eine unternehmerische Beteiligung darstellen und auch ein Totalverlustrisiko besteht. Es kann stets nur der Einzelfall geprüft werden, zudem sollte auf eine eventuelle Verjährung der Ansprüche geachtet werden.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Apollo Medienfonds" beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.