Mit der jetzigen Liquiditätsquote sei nicht gewährleistet, dass alle rückgabewilligen Anleger bei Wiedereröffnung des AXA Immoselect ihre Anteile zurückgeben können. Damit befinden sich bereits sechs offene Immobilienfonds und ein Dach-Immobilienfonds mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 12 Milliarden Euro in Abwicklung. Nach Einschätzung des Hamburger Fachanwalts und BSZ e.V. Vertrauensanwalts Peter Hahn droht dem Degi International das gleiche Schicksal.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten zahlreiche Anleger von verschiedenen offenen Immobilienfonds. Anleger vom AXA Immoselect und vom Degi International haben laut Hahn zwei Handlungsalternativen: "Sie können ihre Anteile weiter halten oder diese am Zweitmarkt mit einem Abschlag von etwa 50 Prozent im Verhältnis zum damaligen Kaufkurs verkaufen.
Zweitens können betroffene Anleger etwaige Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank und vorsorglich auch gegen die Kapitalanlagegesellschaften fachanwaltlich prüfen zu lassen. Grundlage dafür sind eine mögliche Falschberatung und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. "Die betroffenen Anleger müssen sich allerdings beeilen," empfiehlt Hahn, "denn Schadensersatzansprüche verjähren bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile. Selbst dann, wenn nur noch Ansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung aufgrund der Verheimlichung von Rückvergütungen gegen die beratende Bank gegeben sein sollten", so Hahn abschließend, "könnten diese unter Umständen zum 2. Januar 2012 verjähren".
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Offene Immobilienfonds" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Oktober 2011 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.