So hätte die Volksbank Brackenheim-Güglingen einem lebensälteren Kläger mit dem Anlageziel Altersvorsorge keine Schiffsfonds mit Totalverlustrisiko und unsicheren Ausschüttungen anbieten dürfen. So das Landgericht Heilbronn am Es verurteilte die Volksbank zu einer hohen Schadensersatzleistung inklusive entgangenem Gewinn.
In Beratungsgespächen bei Banken, Sparkassen und Volksbanken sind vielfach geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds und Lebensversicherungsfonds, als geeignete Altersvorsorgeprodukte empfohlen worden. Die betreffenden lebensälteren Anleger können sich daher unter anderem auf eine fehlerhafte Anlageberatung berufen. Regelmäßig gibt es weitere darüber hinausgehende Pflichtverletzungen, die ebenfalls Gegenstand von Schadensersatzprozessen sind. Nach Feststellung einer Pflichtverletzung muss jedoch über die weiteren nicht mehr entschieden werden.
Im betreffenden Fall hatte der Anleger auf Anraten der Volksbank Brackenheim-Güglingen 2007 mehrere geschlossene Fonds, wie
- die Schiffsfonds MS ,,VEGA SPINELL" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG,
- die FHH Fonds Nr. 36 MS ,,ARIKA" und MS ,,MONZA" GmbH & Co. KG sowie
- die MT ,,King Darwin" Tankschifffahrts GmbH & Co. KG
gezeichnet. Da die Schiffsfonds zu dem Anlageziel "Altersvorsorge" nicht hätten empfohlen werden dürfen, hat das Landgericht Heilbronn die Bank zu Schadensersatz verurteilt. Zugesprochen wurde zudem ein entgangener Gewinn in Höhe von zwei Prozent p.a.
Hier war die Einschaltung eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht sinnvoll und die Altersvorsorge wurde gerettet. Es lohnt sich deshalb fast immer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate zu ziehen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.