Der Zorn der Massen ist groß. Allein in Spanien und Italien gingen am Wochenende über eine Million Aktivisten auf die Straße und protestierten gegen die Macht der Banken. Selbst wenn sich in Deutschland mit circa 40.000 Menschen vergleichsweise wenig an den Demonstrationen beteiligt haben, täuscht das nicht über den schlechten Ruf der deutschen Geldhäuser hinweg: nach einem Bericht des Spiegels sind 74% aller Deutschen der Meinung, dass die Banken dringend stärker reguliert werden müssen.
"Und das ist auch dringend notwendig", meint der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Hamburger Anlegeranwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke: "Die Banken haben sich in den letzten Jahrzehnten mit vielen großen Konzernen vernetzt und beeinflussen die Politik durch eine zugegebener Maßen exzellente Lobbyarbeit und entlohnen viele Politiker über lukrative Aufsichtsratsmandate. Das führt zu einem dramatischen Interessenkonflikt. Denn wenn Politiker Organe von Banken sind, müssen sie denknotwendig im Interesse der Banken entscheiden."
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Göpper meint: "Das ist unerträglich. Viele Banken werden subventioniert. Wenn die kriseln, bekommen die Staatsgelder. Das sollte mal ein Mittelständler verlangen, der ein, zwei schlechte Jahre hatte und Liquiditätsschwierigkeiten hat. Der geht einfach pleite und verliert Haus und Hof. Zudem sind die Banken über Jahre hinweg gesetzlich privilegiert worden. Für fast alle anderen Unternehmen gilt seit 2002 ein einheitliches Verjährungsrecht. Nur für die Banken nicht. Ansprüche gegen Banken aus fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Wertpapiers verjähren spätestens drei Jahre nach dem Kauf der Kapitalanlage. Ansprüche gegen andere Unternehmer, zum Beispiel selbständige Anlagevermittler verjähren hingegen spätestens nach zehn Jahren. Es gab und gibt keinen Grund für diese Ungleichbehandlung." Das hat der Gesetzgeber mittlerweile zum Glück berichtigt.
Aber es gibt noch viel Handlungsbedarf. Das Risikopotential der Anlagegeschäfte muss reguliert werden. Es darf nicht sein, dass sich eine Bank durch brandgefährliche Hebelgeschäfte existentiell gefährdet. Sie muss entsprechende Sicherheiten bieten können. das gilt im Übrigen praktisch für jeden anderen Markteilnehmer. Keine Bank würde einem Investor Geld für Spekulationen ohne entsprechende Sicherheiten zur Verfügung stellen. Nur eben nicht für Banken.
Zudem müssen die Kunden geschützt werden. Viele von den Banken vermittelte Investments haben ein Totalverlustrisiko. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Banken nicht gezwungen werden, mit der gebotenen Deutlichkeit darauf hinzuweisen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertritt seit vielen Jahren geschädigte Bankkunden und hat in mehreren hundert Fällen Schadensersatzansprüche von Anlegern gegen Banken durchgesetzt und leistet darüber einen wichtigen Beitrag für die Achtung der Anlegerrechte.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Bank und Finanzierung" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 18. Mai 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.