Hintergrund ist, dass die schiffsfinanzierenden Banken (in diesem Fall die Commerzbank) Sanierungskonzepte nicht länger mittragen und durch den Verkauf wenigstens das eigene Kapital retten wollen. Die Gelder der Anleger interessieren die Banken dabei nicht. Grund hierfür ist, dass als Folge der Weltwirtschaftskrise die Charterraten auf dem Schiffsmarkt weltweit eingebrochen waren. Um Insolvenzen bzw. Liquidationen der Schiffsfonds zu vermeiden, sahen sich die Gesellschaften gezwungen, Sanierungskonzepte von den Gesellschaftern verabschieden zu lassen. Diese sahen zum einen vor, dass die Gesellschafter an sie ausgezahlte gewinnunabhängige Ausschüttungen an die Gesellschaften zurückerstatten sollten, zum anderen aber auch regelmäßig, dass die finanzierenden Banken Tilgungsaussetzungen zustimmten.
Während im Jahre 2008 bereits 60 Sanierungskonzepte für Schiffsfondsgesellschaften abgeschlossen wurden, stieg die Zahl ab dem Jahr 2009 sprunghaft auf ca. 400 an. Diese Sanierungskonzepte beginnen in diesem Jahr auszulaufen, mit der Folge, dass die finanzierenden Banken nunmehr Geld sehen wollen. Aufgrund des Umstandes, dass Charterraten bei Weitem noch nicht den Umfang wie vor der Wirtschaftskrise erreicht haben, ist weder an Ausschüttungen an die Gesellschafter zu denken noch daran, dass die rückständigen Tilgungsraten an die finanzierenden Banken ausgezahlt werden können. Genau diese sind aber derzeit nicht mehr bereit, die Tilgungsstundung zu verlängern.
Dies führte zu einer Reihe von Insolvenzen, z.B. bei den Schiffsfonds John Michell, Lilly Michell und Adele C des Emder Fondshauses Embdena Partnership und eines Fonds des Elbe Emissionshauses aus Hamburg, der seit 2007 den Mehrzweckfrachter „Pacific Sun“ betreibt.
In diesem Zusammenhang weist KWAG-Partner und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens darauf hin, dass die Kapitalanleger durch die Sanierungskonzepte grundsätzlich von der wirtschaftlichen Schieflage Kenntnis erlangt haben, so dass bei Schiffsfonds, bei denen im Jahre 2008 Sanierungskonzepte aufgestellt wurden, Schadensersatzansprüche gegen die Fondsinitiatoren, vertreibenden Banken bzw. Drittvermittler aufgrund der 3-jährigen Verjährungsfrist ab Kenntniserlangung zum 31.12.2011 zu verjähren drohen.
Rechtsanwalt Ahrens empfiehlt insofern, dass sich betroffene Anleger kurzfristig hinsichtlich der Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen beraten lassen sollten.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Schiffsfonds“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.