Fehlberatung der Anleger
Grundlage für die Vergleiche sind die fehlerhaften Beratungen durch die jeweiligen Kreditinstitute. Anteile am Bayernfonds BestLife 1 (Life U.S. Solutions I L.P.) wurden oftmals als sichere Anlagen zur Altersvorsorge empfohlen. Lebensversicherungsfonds sind jedoch unternehmerische Beteiligungen mit hohem Risikopotential, die zur sicheren Altersvorsorge nicht geeignet sind. Außerdem wurden Anleger unzureichend über die Risiken der Lebensversicherungsfondsbeteiligung (Kapitalverlustrisiko, eingeschränkte Veräußerbarkeit, untaugliche Sterbetafeln u.a.) aufgeklärt.
Keine Aufklärung über Vertriebsprovisionen
Die geschädigten Anleger des Bayernfonds BestLife 1 wurden ferner nicht darüber aufgeklärt, dass die beratenden Kreditinstitute enorme Vertriebsprovisionen (Kick-Back-Zahlungen) für den Vertrieb der Fondsanteile erhalten haben. Die Kreditinstitute sind jedoch nach der anlegerfreundlichen Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) dazu verpflichtet, ungefragt über die genaue Höhe der erhaltenen Provisionen aufzuklären.
Rückabwicklung der Fondsbeteiligung
Im Falle einer fehlerhaften Aufklärung durch Kreditinstitute und Anlageberater, sind diese zum Schadensersatz verpflichtet. Geschädigte Anleger können dadurch ihre Beteiligungen rückabwickeln. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Lebensversicherungs-Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Bayernfonds BestLife 1" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. Juni 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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