Nach einem Beitrag der Financial Times Deutschland vom 6. März 2011 müssen Fondsanleger laut dem Hamburger Schifffahrtsexperte Jürgen Dobert in jedem Fall mit Verlusten rechnen. Charterratenausfälle oder -Reduzierungen würden sie hart treffen. Der Hamburger Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter Hahn sieht jedoch für betroffene Anleger durchaus Chancen zum vorzeitigen Ausstieg: „Insbesondere dann, wenn dem Anleger seine Schiffsbeteiligung von einer Bank oder Sparkasse vermittelt worden ist und diese ihn nicht anleger- und anlagegerecht beraten hat, sehen wir aus rechtlicher Sicht Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und bei einem Klagverfahren eine komplette Rückabwicklung durchzusetzen.“ Banken hätten nach Einschätzung von Hahn die Anleger häufig auch „nicht über Rückvergütungen beziehungsweise Provisionszahlungen informiert.“
Betroffene haben also gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Beluga Shipping" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt