In ihrer Ausgabe vom 06.03.2011 berichtet die Financial Times Deutschland, dass tausende Schiffsfondsanleger betroffen sein können. Der US-Finanzinvestor Oaktree hält Oaktree 49,5 % der Beluga-Anteile und hat Banken und Emissionshäuser aufgefordert, Charterraten und Forderungen aus Darlehen zu reduzieren, da andernfalls ein Insolvenzantrag gestellt werden müsse.
Nach Angaben der FTD haben Fonds von HCI-Capital, der Oltmann-Gruppe aus Leer, des Elbe Emissionshauses, der Ownership und von Nordkontor Schifffe an die Beluga verchartert.
Für sie bedeutet die aktuelle Entwicklung vor allem Verluste, sei es als Ergebnis einer Insolvenz der Beluga oder aber in Form eines Forderungsverzichts als Sanierungsbeitrag. Ob eine Sanierung der Beluga gelingt, dürfte insbesondere auch von der Bereitschaft der Banken zu Zugeständnissen abhängen. Die Konsequenzen für die einzelnen Fonds sind derzeit im Detail schwer abzuschätzen.
Betroffenen Anlegern rät Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte unabhängig von einem Insolvenzantrag der Beluga Reederei die Einholung rechtlicher Beratung. Sollte ein Anleger nicht rechtzeitig und nicht vollständig über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt worden sein, so kommen im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Berater in Betracht, die den Erwerb der Beteiligung empfohlen haben. Weitere Ansatzpunkte für Schadensersatzanprüche, die auf eine Rückabwicklung des Erwerbs der Beteiligung gerichtet sind, könnten unter Umständen an die Berater geflossene, aber dem Anleger verschwiegene Provisionen (sogenannte Kickbacks) bilden.
Verfügt der Anleger zudem über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen derartigen Fällen die mit einer Anspruchsprüfung und -durchsetzung verbundenen Kosten erklärt Rechtsanwalt Bombosch weiter.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt