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BGH Beschluss vom 19.07.2011 zu Commerzbank und Medienfonds VIP 3 und 4

Höchstrichterliche Ohrfeig für jahrelange Beratungspraxis der Kreditwirtschaft.

(lifePR) (Dieburg, )
Erneute Rückendeckung für Fonds geschädigte Anleger angesichts Ende 2011 drohender Verjährung.
Der Bundesgerichtshof hat wie angekündigt durch einstimmigen Beschluss vom 19.07.2011 die Revision der Commerzbank gegen eine Verurteilung zum Schadensersatz wegen banktypischer Pflichtverletzungen kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, die die Klägerin vor den Instanzgerichten vertreten hat, darf sich ein weiteres Mal in ihrer von Beginn der VIP Prozesse an vertretenen Einschätzung der Sach - und Rechtslage ebenso eindrucksvoll bestätigt sehen, wie in der auch in zahlreichen anderen Verfahren verfolgten Prozesstaktik.

Wegweisend sind die erneut deutlichen Zurechtweisungen der auf Vereitelung von Schadensersatzansprüchen angelegten, in Kreisen der Kreditwirtschaft verbreiteten zentralen Argumente der Commerzbank, mit denen eine Verurteilung verhindert werden sollte. Sie werden den Instanzgerichten die verantwortungsvolle Tätigkeit im Sinne einer Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen eines effektiven Anlegerschutzes weiter erleichtern.

Dieser neuerliche Erfolg ist der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte Ansporn und Verpflichtung. Vielen Anlegern, die sich von ihren Banken und Sparkassen im Stich gelassen fühlen, wird er den Entschluss erleichtern, mit dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei oder anderer versierter Rechtsanwälte Unterstützung Schadensersatz geltend zu machen. Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf. Die Chancen und Möglichkeiten sind oft außerordentlich vielversprechend. Eile ist bei "Altfällen" geboten: Nach dem 31.12.2011 droht Verjährung!

Für weitere Informationen können sich interessierte Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VIP anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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