Die ursprüngliche Finanzierung des Immobilienfonds wurde von der Aareal Bank durchgeführt. Der Fonds hatte damals gegenüber der Aareal Bank eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen. Das Darlehen wurde in 2010 gekündigt und fällig gestellt. Aus dem Verkaufserlös und einer aufgelösten Rentenversicherung wurde die Darlehnsforderung nur teilweise beglichen. Der Fonds vereinbarte bezüglich des offenen Betrages, weitere 500.000,00 Euro zu zahlen, um eine Inanspruchnahme aus der Bürgschaft zu verhindern. Dieses Vorhaben ist gescheitert. Die Ansprüche aus der Bürgschaft wurden nunmehr an eine Firma "Albemarle Treuhand GmbH" abgetreten, welche zahlreiche Anleger auf Rückzahlung der bereits geleisteten Ausschüttungen aus den Jahren 2002 bis 2011 in Anspruch nimmt.
Begründung hierfür ist, dass die Ausschüttungen nicht von Gewinne des Fonds gedeckt waren und dieser von Anfang an nur Verluste erwirtschaftet hat. Anlegern droht daher durch diese weitere Inanspruchnahme der Totalverlust. Obwohl von Anfang an keine Gewinne erwirtschaftet wurden, wurden dennoch weitere Beteiligungen an Anleger vertrieben.
Hinzu kommt, so Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich, dass die Beteiligungen in zahlreichen Fällen von den damals eingesetzten Vermittlern ohne die Grundlage eines Prospekts vermittelt wurden und die Anleger teils auch nicht über die wesentlichen Risiken einer derartigen Beteiligung aufgeklärt worden sind. Auch enthalten die Beitrittserklärungen eine Widerrufsbelehrung, welche fehlerhaft sein könnte. In der Regel wurden die Beteiligungen durch Banken finanziert, welche sich die Beteiligungen als Sicherheit auch abtreten ließen. So war es nicht selten, dass die Beteiligungen und auch die Darlehensverträge innerhalb weniger Tage gezeichnet wurden. In derartigen Fällen könnte dann auch ein sogenanntes "verbundenes Geschäft" vorliegen, was Ansprüche gegen die Bank eröffnen könnte.
Nunmehr realisiert sich die hier seitens der Vermittler verschwiegene Nachhaftung in Form der Rückerstattungsansprüche aus der Bürgschaft.
Betroffene Anleger sollten daher im Hinblick auf einen drohenden Totalverlustes prüfen lassen, ob Schadenersatzansprüche gegen die die Vermittler bzw. Vermittlungsgesellschaft gegeben und gegen die die Beteiligung finanzierenden Banken sein könnten. Es bestehen gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "BK1 Beteiligung GmbH & Co. KG" beizutreten.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 01.Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.