Dennoch rechnete die BMW Leasing GmbH in ihre Ausgleichsforderungen wegen angeblichem Minderwert regelmäßig noch einmal 19% Umsatzsteuer hinzu. Insoweit verlangte BMW von seinen Kunden also jeweils 19% mehr als sie eigentlich hätten zahlen müssen. Diese Praxis wurde jedenfalls bis Mai 2010 beibehalten. Zuletzt erfolgte zumindest in einem Einzelfall und auf eine konkrete Beanstandung hin zwar eine Korrektur. Es ist allerdings nicht bekannt, ob BMW nun generell und auch von sich aus auf seine Kunden zukommt und die zuviel erhaltenen Beträge erstattet und für welche Zeiträume das gegebenenfalls gilt.
"Ich kann betroffenen Leasingnehmern deshalb nur raten, korrigierte Abrechnungen zu fordern und etwaig zuviel angeforderte Zahlungen umgehend vom Leasinggeber ersetzt zu verlangen" meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Für betroffene Leasingnehmer gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft BMW Leasing GmbH anzuschließen.