Aus diesem Grunde hat der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. bereits seit Anfang August 2006 für geschädigte Anleger einen Anleger Notruf - quasi als "Erste-Hilfe-Station" - eingerichtet. Wer Verluste bei einer Kapitalanlage - hierzu zählen auch die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter - erlitten hat oder befürchtet, kann unter der Servicerufnummer 0137-727 00 66 (98 Cent pro Anruf a.d. dt. Festnetz) rund um die Uhr ausführliche schriftliche Empfehlungen zur Einleitung der richtigen Schritte anfordern. Bis auf die Telefongebühr ist dieser Service kostenlos.
In letzter Zeit fand durch eine Reihe spektakulärer Anlagepleiten eine ungeheuere Geldvernichtung statt. Die Geschädigten sind oft Kleinanleger, die dabei nicht selten ihre komplette Altersvorsorge verlieren.
Die geschädigten Anleger überlegen sich natürlich, wie sie wieder an ihr in den Sand gesetztes Geld herankommen. Hier bieten sich viele Helfer an, gute und weniger gute. Da in vielen Rechtsfällen oft nicht nur ein einzelner Anleger betroffen ist, sondern Hunderte oder gar Tausende, steht dem Betroffenen ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte welche innerhalb von BSZ® Interessengemeinschaften die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleisten zuverlässig zur Seite. Denn ohne eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei, die nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen, betont Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V.
Der BSZ e.V. stellt unter der Internetadresse www.rechtsboerse.de/... die Frage: "Sie wollen Ihre Altersvorsorge erfolgreich gestalten! Wem vertrauen Sie dabei?" Beim BSZ e.V. freut man sich über eine rege Beteiligung und verspricht, das Ergebnis dann auch an dieser Stelle zu veröffentlichen.
Für betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich einer BSZ e.V.Interessengemeinschaft anzuschließen.