Da Prokon, anders als bei anderen institutionellen Anlegern, seinen Expansionskurs in den vergangenen Jahren fast ausschließlich mit dem Geld von rund 75.000 normalen Sparern finanziert haben soll, sind diese besonders gefährdet. Es geht immerhin um 1,4 Milliarden EUR. Leider sind davon auch viele Rentner betroffen, für die ihre Altersvorsorge nun auf dem Spiel steht.
Statt den Prokon Untergang "herbeizuschreiben", sollten diese "Experten" besser nach Lösungsmöglichkeiten suchen wie der Fortbestand von Prokon gesichert werden kann. Und wie das Geld der Genussrechtsinhaber, die Vermögenswerte des Unternehmens und die Arbeitsplätze erhalten werden können. Nach Meinung des BSZ e.V. zieht die Politik die falschen Konsequenzen aus dem Fall Prokon, wie die Aussagen von Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium, dem Handelsblatt (Dienstagausgabe) gegenüber belegen: ,,Die aktuelle Debatte um Prokon zeigt, dass der Verbraucherschutz im Bereich des Finanzmarkts gestärkt werden muss". ,,Die Finanzaufsicht Bafin sollte möglichst schnell in die Lage versetzt werden, Finanzprodukte zu verbieten oder den aktiven Vertrieb zu untersagen, sofern diese die Finanzmarktstabilität gefährden oder unverhältnismäßige Risiken für Anleger bergen", sagte der SPD-Politiker.
Wünschenswert ist natürlich, dass Anbieter, die wie Prokon erhebliche Mittel von Privatkunden einwerben, einer gewissen Kontrolle unterliegen. Es genügt dann in der Regel nicht, die Verkaufsprospekte auf Vollständigkeit zu überprüfen. Zumindest müsste das Geschäftsmodell auch dahin überprüft werden, ob es überhaupt schlüssig ist.
Die Prokon Anleger haben mit Ihrem finanziellen Engagement Verantwortung für Energie & Umwelt übernommen. Ermuntert wurden Sie auch durch die Politik: "Erneuerbarer Energie gehört die Zukunft"!
Die Anleger jetzt im Regen stehen zu lassen oder gar das Unternehmen PROKON zu zerschlagen ist der falsche Weg!
Der BSZ e.V. fordert von der Bundesregierung einen Rettungsschirm für PROKON!
Wenn es der Bürokratie auch schwerfällt einmal eine Nummer kleiner zu denken, 1,4 Milliarden Euro und 75 000 betroffene Bürger sollten ein gewichtiger Grund sein, hier schnell und unbürokratisch zu helfen. Dies insbesondere auch weil das Riskante an den Genussrechten u.a. darin zu sehen ist, dass die Investoren keinerlei Mitspracherechte haben und trotzdem im Falle einer Insolvenz für entstandene Verluste einstehen müssen.
Sollte Hilfe durch die Politik ausbleiben, müssten sich die Betroffenen selbst helfen. Eine Aussicht auf Rettung bestünde, wenn sich die Anleger tatsächlich auf ein Sanierungskonzept mit Prokon einigen könnten. Die vielfältigen individuellen Interessen der Anleger jedoch unter einen Hut zu bekommen, wie Prokon es mit seiner Abstimmung versucht hat, dürfte schwierig werden.
Eine andere Möglichkeit wäre die Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung bzw. mit Hilfe eines Insolvenzverwalters. Dabei könnte eine Zerschlagung des Unternehmens und die damit verbundene Vernichtung von Werten verhindert werden.
Das Problem ist die Struktur der Finanzierung von langfristigen Windkraftprojekten über äußerst kurzfristige Finanzierungsmittel. Die Liquidität des Unternehmens ist zu lange fest gebunden, um wesentliche Teile der Genussrechte zurückzahlen zu können.
Daraus folgt, dass ein gewisser Schuldenschnitt, etwa durch Zinsverzicht, erfolgen sollte. Die Anlegergelder müssten gleichzeitig länger gebunden bleiben, die Rückzahlung auf einen realistischen Zeitpunkt aufgeschoben werden.
Im Rahmen der Sanierung muss nach - der Laufzeit der finanzierten Projekte entsprechenden - Alternativen für die Finanzierung gesucht werden. Lediglich so scheint ein Notverkauf von Assets unter Markt- und Buchpreisen abwendbar sowie die Sanierung möglich.
Dazu ist es erforderlich, dass sich möglichst viele der Anleger zusammentun, um die Bemühungen zu koordinieren und auch möglichen Bestrebungen Dritter entgegen zu treten, wesentliche Teile des Unternehmens günstig zu erwerben und zu verwerten. Auch eine Umstrukturierung des Unternehmens dergestalt, dass die Anleger für ihre Genussrechte echte Unternehmensanteile erhalten, wäre denkbar.
Schließen sich zahlreiche Anleger zusammen, so können die Interessen der Anleger durch auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzleien betreut werden. Abzuwarten ist aber, welches Sanierungskonzept PROKON selbst in Auftrag geben wird bzw. in Auftrag gegeben hat. Die Ansätze der letzten Tage lassen zumindest positives erkennen. Hier ist nun die "Mithilfe" der Anleger gefragt.
PROKON-Anleger dürfen sich gerne der BSZ e.V. -Interessengemeinschaft ,,Prokon/ Gläubigerinitiative" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.01.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich bin eine/er der 75 000 Anleger/innen bei PROKON. Wir haben bei diesem Unternehmen 1,4 Milliarden Euro angelegt. In den meisten Fällen sollte damit Vorsorge für das Alter getroffen werden. Wir, die PROKON-Anleger, haben mit unserem finanziellen Engagement Verantwortung für Energie & Umwelt übernommen. Ermuntert wurden wir auch durch die Politik: "Erneuerbarer Energie gehört die Zukunft"!
Uns jetzt im Regen stehen zu lassen oder gar das Unternehmen PROKON zu zerschlagen, ist der falsche Weg! 1,4 Milliarden Euro und 75 000 betroffene Bürger sollten ein gewichtiger Grund sein, hier schnell und unbürokratisch zu helfen. Mit einem staatlichen Rettungsschirm können Sie die Anlegergelder retten und verhindern, dass das Thema "Erneuerbare Energien" Schaden nimmt.
Mit freundlichem Gruß!