Der Vermögensverwalter hatte der Anlegerin eine Rendite von ca. 8 % pro Monat versprochen (und somit ca. 96 % Rendite pro Jahr!), der Anlegerin wurde jedoch weder mitgeteilt, wo (oder ob überhaupt) ihr Geld angelegt worden sein soll, noch wurden die versprochenen Zinszahlungen regelmäßig ausbezahlt. Der Vermögensverwalter verfügte auch nicht über die notwendige Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz.
"Da wir hier ein ganz klares Schneeballsystem vermuten, haben wir schließlich Klage auf Rückzahlung der angelegten Anlagebeträge eingereicht. Sollte die Einspruchsfrist ergebnislos verstreichen, würden wir für unsere Mandantin Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Vermögensverwalter, der noch tätig ist, einleiten," so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte, der die Anlegerin betreut hat.
Fälle fehlerhafter Vermögensverwaltung nehmen insbesondere in Zeiten der Finanzkrise zu. Betroffene bzw. durch fehlerhafte Vermögensverwaltung geschädigte Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft "Vermögensverwaltung" anschließen.