Zur Erinnerung: Bei einer internationalen Razzia, bei der über 120 Ermittler beteiligt waren, waren Wohn- und Geschäftsräume der New Yorker Firma Business Capital Investors (BCI) und von deren Verantwortlichen in Deutschland, der Schweiz, Litauen, Spanien und Kanada durchsucht worden, gegen drei deutsche Beschuldigte wurden Haftbefehle vollstreckt. Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich bei BCI um ein reines Schneeballsystem gehandelt hat und die Zinsen aus neu angelegten Geldern ausbezahlt wurden, die Anleger wurden mit Fantasierenditen von 15,5 % geködert.
Insgesamt sollen ca. 4000 Anleger um einen Anlagebetrag von ca. 100 Mio. € geschädigt worden sein.
Die aktuellen Vorkommnisse um BCI in der Schweiz haben den BSZ e.V. dazu veranlasst, eine deutsch-schweizerische Anwaltskooperation ins Leben zu rufen, um die Interessen der Geschädigten optimal und grenzübergreifend zu vertreten, die Geschädigten bei der Rückführung der Gelder hilft. Diese Anwaltskooperation wird in Deutschland vertreten von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte aus Berlin sowie in der Schweiz von der Zürcher Kanzlei Prof. Fischer & Partner.
Doch Eile ist geboten: „Wir werden versuchen, auf die sichergestellten Millionen für die Geschädigten zuzugreifen. Geschädigte sollten aber immer berücksichtigen, dass bei einer möglicherweise erforderlichen Zwangsvollstreckung das Prioritätsprinzip gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von Dr. Späth Rechtsanwälte.
Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Business Capital Investors" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 07.06. 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.