Auch Finanztest warnt Anleger vor den unseriösen Vertriebsmethoden der Carpediem und den riskanten Angeboten der Cis AG. Finanztest berichtet: "Carpediem ist Hauptgesellschafter bei der Zeitschrift "Der Freie Berater". Der Vertrieb Carpediem und die Zeitschrift rufen Sparer zur Kündigung ihrer "konventionellen Sparformen" auf. Das erstattete Geld sollten Anleger dann in den Garantie Hebel Plan '09 oder in den Garantie Hebel Plan '08 Premium der Cis AG in Frankfurt am Main stecken. Beide Investments würden Renditen von zehn Prozent und mehr erzielen. Finanztest warnt vor beiden Firmen." Beide Firmen stehen auf der Finanztest-Warnliste.
Auf der Internetseite von Carpe Diem ist folgendes zu lesen: "Einer der typischsten Vorwürfe gegen die CARPEDIEM GmbH lautet: "Die CARPEDIEM GmbH verkauft ein risikoreiches Produkt". Stimmt, doch die Berater der CARPEDIEM GmbH sagen es dem Verbraucher vorher klar und deutlich. Und wenn der Anbieter "Risiko" auf das Produkt "schreibt", braucht sich später niemand darüber beschweren, dass "Risiko" drin ist. Genau das ist vielmehr seriös! Die Wahrheit ist, dass dem Verbraucher sichere Produkte nichts bringen, zumindest niemals zu seinem Ziel führen. Deshalb sind sichere Produkte sinnlos und überflüssig. Die einzige Chance besteht darin, auf ein chancenreiches Produkt zu setzen. Doch chancenreiche Produkte tragen immer ein Risiko in sich. Deshalb lautet das Motto der CARPEDIEM GmbH: Richtig - oder gar nicht."
Da bei dem BSZ e.V. auf Grund der zitierten Berichte zahlreiche Anfragen betroffener Anleger eingegangen sind, hat der Verein Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulf Solheid um eine kurze Stellungnahme zu dem fraglichen Sachverhalt gebeten. Herr Rechtsanwalt Dr. Solheid war Lehrbeauftragter der Universität Münster zum Anlegerschutz und Dozent der Fachhochschule Nordhessen in Versicherungsrecht.
Rechtsanwalt Dr. Solheid: "Bei Beteiligungen am Garantiehebelplan 08 Premium Vermögensaufbau AG und Co. KG der CIS Deutschland AG kann es zu rechtlichen Komplikationen führen, die mit erheblichen Schäden verbunden sind.
Die rechtlichen Ansätze zur Auflösung des mehrvertraglichen Konstrukts sind komplex und reichen von der Geltendmachung des Widerrufsrechts, der Anfechtung der Verträge bis zur Geltendmachung von Gegenrechten Form von Schadensersatzansprüchen.
Bei den Kaufverträgen der zur Finanzierung dienenden Vorversicherungen stellt sich die Frage, ob diese Veräußerungen überhaupt wirksam sind. Bei den Kaufverträgen wird zum Kaufpreis auf Vertragsanhänge verwiesen, aus denen sich ihrerseits auch nicht der Kaufpreis ermitteln lässt, weil diesbetreffend wiederum auf die Berechnungen des Betroffenen Lebensversicherers verwiesen wird. "Ist eine Prisma Life Police Verkaufsgegenstand, dann hängt die Kaufpreisermittlung schliesslich von Berechnungskriterien der Liechtensteiner Lebensversicherung ab, die dem Verbraucher jedenfalls regelmäßig unbekannt sein dürfte."
Fazit von RA Dr. Solheid: "Für den Anleger ist eine maßgeschneiderte Prüfung der Vertragssituationen sehr empfehlenswert."
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Carpe Diem/CIS-Garantie-Hebel-Pläne" anschließen.