Seit mehreren Jahren ermittelten auch die Untersuchungsbehörden gegen den Unternehmenschef, im Jahr 2009 wurde Anklage erhoben. Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 21.08.2010 berichtet, wird der Prozess nach dem plötzlichen Tod des zuständigen Richters nun neu aufgerollt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Unternehmenschef im Zusammenhang mit dem Vertrieb von außerbörslichen Aktien der Caviar Creator Betrug vor. So seien bis zum Jahr 2005 von mehreren tausend Anlegern Gelder in Höhe von circa Euro 34.000.000,00 akquiriert worden. Nachdem das Kapital fast aufgebraucht war, wurde versucht, neue Anleger anzuwerben. Hierzu soll nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf von dem bereits wegen Vermögensdelikten vorbestraften Unternehmenschef falsche Geschäftszahlen vorgelegt worden sein, wodurch Anleger zu einer erneuten Investition in zweistelliger Millionenhöhe geworben wurden.
Für die Geschädigten bestehen nun mehrere Handlungsoptionen.
"Geschädigte Anleger sollten zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Unternehmenschef der Caviar Creator prüfen lassen.", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Anleger vertritt. "In Betracht kommen hier insbesondere deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs.
Ferner ist auch die Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Unternehmen in Erwägung zu ziehen. Dies gilt vornehmlich dann, wenn die Anlageberater der Caviar Creator die vorbörslichen Aktien als sicher und gefahrlos bezeichneten, ohne auf die besonderen Risiken, die diesem Kapitalanlagemodell zueigen ist, hinzuweisen. Hierbei ist zu beachten, dass es bereits ein Urteil des zuständigen Oberlandesgerichts Düsseldorf gibt, in dem Caviar Creator wegen Fehlberatung zu Schadensersatz verurteilt wurde."
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, ihre Ansprüche von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen.