Am 09.04.2013 hat die Centrosolar Group AG mitgeteilt, dass eine Restrukturierung beabsichtigt ist, durch die die Anleihegläubiger wesentliche Verluste erleiden sollen. Danach ist eine Sachkapitalerhöhung durch Einlage der 7%-Anleihe mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 50 Mio. unter Ausschluss des Bezugsrechts der Centrosolar-Aktionäre vorgesehen.
Ein Beschlussvorschlag für die geplante Gläubigerversammlung sieht vor, dass die Anleihe in ein Recht zum Erwerb von insgesamt 5.500.000 neu zu schaffenden Stammaktien der Gesellschaft im Umtauschverhältnis 1:110 ohne weitere Gegenleistung umgetauscht werden soll. Dies bedeutet, dass die Anleihegläubiger für eine Anleihe mit einem Nennwert von EUR 1.000,00 bei Ausübung ihres Erwerbsrechts jeweils 110 neue Aktien der Gesellschaft erhalten sollen. Sofern Anleihegläubiger ihr Erwerbsrecht nicht ausüben, soll ein Kreditinstitut als Abwicklungsstelle die nicht bezogenen Aktien börslich oder außerbörslich verkaufen und den Netto-Verkaufserlös den entsprechenden Anleihegläubigern als Barausgleich auszahlen. Sollte dieser debt-equity-swap von den Anleihegläubigern abgelehnt werden, droht nach Angaben der Centrosolar Group AG das Scheitern der laufenden Restrukturierung, also die Insolvenz der Centrosolar Group AG.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Centrosolar Group AG die Anleihen auf jeden Fall nicht vertragsgemäß wird bedienen können.
Aufgrund der bisherigen Erfahrung mit derartigen Restrukturierungsfällen ist anzunehmen, dass der jetzige Schritt nur ein erster von weiteren Versuchen ist, die Rechtsposition der Anleihegläubiger weitgehend zu beschneiden.
Daher können Anleihegläubiger versuchen, durch eine Kündigung der Anleihe ihr Geld zurückzuerhalten. Bereits mehrere Anleihegläubiger haben Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte damit beauftragt. Auf diesem Wege kann versucht werden, noch vor einer Insolvenz der Centrosolar den Anleihebetrag zurückzuerhalten.
Es steht zwar zu erwarten, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Liebscher, dass die Centrosolar die Kündigung zurückweist, aber dann ist zumindest der Klageweg eröffnet. Denn es gibt bereits Gerichtsurteile, die in einem vergleichbaren Fall (Deikon) die vorzeitige Anleihen-Kündigung durch Anleger als rechtmäßig erachtet haben. Folge ist, dass Anleihegläubiger noch vor einem Insolvenzverfahren den vollen Nominalbetrag der Anleihe von der Anleiheschuldnerin, hier also der Centrosolar, zurück verlangen können.
Anleihegläubiger können sich gerne der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Centrosolar Group anschließen: Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall Centrosolar vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH). Vertreten wurden hierbei bislang weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Centrosolar Group gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. 04. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
drwspäml