Gerade bei geschlossenen Fonds wie Schiffsfonds, Medienfonds, Immobilienfonds sind die Gewinne sehr hoch. Bei Schiffsfonds werden teilweise Provisionen (Kick-Backs) bis zu 25% bezahlt. Es verwundert dann nicht, wenn die Commerzbank solche Fonds an Anleger verkauft, ohne über die Risiken aufzuklären. Aber auch mit Zertifikaten, Aktienfonds, Anleihen und sonstigen Anlagen lässt sich gutes Geld verdienen. Die Anleger leiden dann am Ende: gerade jetzt in der Krise der Schifffahrt stehen viele Schiffsfonds vor der Insolvenz und sind bereits insolvent. Anleger verlieren dann oft ihr ganzes Geld, obwohl sie eigentlich sicher anlegen wollten. Es kommt auch immer wieder vor, dass alten Menschen Schiffsfonds und Immobilienfonds verkauft werden mit einer langen Laufzeit und sie nicht mehr an ihr Geld kommen, bevor sie sterben.
Die tägliche Beratungspraxis der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die sich ausschließlich seit Jahren mit Bank- und Kapitalmarktrecht beschäftigt und sich für die Anleger mit hochspezialisiertem Wissen einsetzt, bestätigt diese Berichte der Medien. Es werden tausende Anleger vertreten und beraten. Die meisten Anleger wurden falsch beraten und ihnen stehen Schadensersatzansprüche zu.
Die Rechtsprechung ist streng: es muss über die Risiken der Schiffsfonds, Medienfonds und Immobilienfonds, der Zertifikate, Aktienfonds und Anleihen aufgeklärt werden und außerdem müssen die Provisionen, die geflossen sind, aufgeklärt werden. Ist dies nicht geschehen, schuldet die Commerzbank Schadensersatz. Die Anlage muss dann rückabgewickelt werden und die Anleger erhalten ihr gesamtes Geld zurück. Auch bei offenen Immobilienfonds wie DEGI International, SEB Immoinvest, AXA Immoselect, CS Euroreal, Santander Kapitalprotekt, SEB Optimix, KanAm Grundinvest kam es zu massenhaften Fehlberatungen der Anleger. Sie dachten, sie kaufen eine sichere Anlage und müssen nun erleben, wie ihr Geld immer weniger wird und zudem über Jahre gebunden ist.
Deshalb führt die BSZ e.V. Anmlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen u.a. gegen die Commerzbank hunderte Gerichtsverfahren wegen Falschberatung. Es konnten auch zahlreiche Vergleiche geschlossen werden, mit denen die Anleger einen Großteil des Geldes zurückerhalten. Weitere Klagen werden folgen, insbesondere weil die Ansprüche der Anleger zum Jahresende zu verjähren drohen. Schnelles Handeln ist daher gefragt. Kunden der Commerzbank sollten daher einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Dies kostet meist nicht viel und am Ende weiß der Anleger, ob es Sinn macht, sich Klagen anzuschließen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.12.2012 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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