Die Commerzbank Tochter CFB hatte die Anteile seit 1999 größtenteils über die Commerzbank AG selbst vertreiben lassen. Diese wiederrum hatte hierfür erhebliche Provisionen erhalten. Die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds wurde den Anlegern teils als sichere Geldanlage angeboten. In den Vordergrund wurden hierbei die Steuervorteile gestellt. Insbesondere bewarb man aber die Anteile mit der Tatsache, dass ja die „Deutsche Börse“ Mieterin des Fondsobjektes sei. Dass der Mietvertrag aber zeitliche begrenzt war, wurde oft verschwiegen. Auch wurde weder auf die hohen sog. „weichen Kosten“ hingewiesen. Provisionen, welche neben dem Agio gezahlt wurden, wurden in den meisten Fällen verschwiegen.
Nunmehr stehen die Anleger vor dem aus. Problematisch hierbei ist, dass die meisten Anleger ihre Beteiligung vor dem 01.01.2002 gezeichnet haben dürften, so dass bereits eine absolute Verjährung gegeben ist. Anleger, welche Ihre Anlage hiernach gezeichnet habe, d.h. im Jahre 2002 könnten Ansprüche wiederum nur dann durchsetzen, wenn seit der Zeichnung keine 10 Jahre vergangen sind, d.h. zum Beispiel Zeichnung zum 15. Juli 2002, Verjährungsablauf 15. Juli 2012.
Es bestehen daher noch Möglichkeiten, die Ansprüche durchzusetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in den CFB Fonds 130 durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "CFB Fonds Nr. 130" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
aw