Die damals 82-jährige Frau verfügte Anfang des Jahres 2006 unter anderem über einen Betrag von 57 000,00 €, der zunächst auf einem Sparbuch und später in einem Geldmarktfonds sicher angelegt war. Die Sicherheit der Anlage war für sie besonders wichtig. Da sie lediglich über eine geringe Rente verfügte, wollte sie ihre Ersparnisse liquide halten, um auch in unvorhergesehenen Fällen zeitnah über das Kapital verfügen zu können. Eine Investition in Aktien und vergleichbar riskante Anlagen komme nicht in Betracht, ließ die Seniorin ihre Bank wissen.
Auf Empfehlung ihrer Bank investierte sie in 450 "Global Champion" Zertifikate der Dresdner Bank, die heute Teil der Commerzbank ist. Die Beraterin der Bank stellte das Zertifikat als äußerst sichere Anlage dar, bei der das Verlustrisiko sicher ausgeschlossen werden könne. Dabei hätte die Bankberaterin der Kundin das Zertifikat gar nicht empfehlen dürfen, so das Heidelberger Landgericht. Das Interesse der Klägerin an einer "sicheren" Anlage konnte von der Beklagten nur dahin verstanden werden, dass jedenfalls das eingezahlte Kapital erhalten bleiben sollte, urteilte das Gericht. Tino Ebermann, Rechtsanwalt der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte, der die Klägerin vor Gericht vertrat: "Das empfohlene Zertifikat war keine sichere Geldanlage, denn es war nicht vom Einlagensicherungsfonds abgesichert. Daher war es für meine Mandantin nicht geeignet."
Der Fall seiner 86-jährigen Mandantin ist für den Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Mathias Nittel kein Einzelfall: "Insbesondere Zertifikate wurden in den vergangenen Jahren massenhaft als sichere Geldanlage an unerfahrene Anleger verkauft. Hintergrund waren die schnell verdienten Provisionen", so der Anlegeranwalt, "die für die Banken mehr Gewinn versprachen, als Festgeldanlagen". Die damit für die Anleger verbundenen hohen Verlustrisiken hätten viele Banken nicht interessiert. "Die Pleite der Lehman Brothers und der damit verbundene Totalverlust für viele Anleger, die Zertifikate erworben haben, ist dabei kein Einzelfall", weiß der Fachanwalt. "Wir klagen derzeit für Anleger gegen eine Vielzahl von Banken, die ihren Kunden hochriskante Produkte verkauft haben, bei denen sie viele Provisionen verdient haben." Die Chancen für die geschädigten Anleger, den entstandenen Schaden ersetzt zu erhalten, stünden dabei in der Regel sehr gut.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" anzuschließen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.03.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.