,,Nachdem wir erfahren haben, dass der Inhaber der Firma Concept 1, Herrn Jens B., der auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft genommen wurde, seinen eigenen Insolvenzantrag zurückgenommen hat, halten wir für die Anleger die Erlangung von sogenannten Arresten für vordringlich, damit für die Anleger die Möglichkeit an der Rückgewinnung von Vermögensverlusten gewahrt bleibt" teilt BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Morgenstern uns mit.
Hintergrund ist, dass anders als im Insolvenzverfahren beim Zwangsvollstreckungsverfahren keine gleichmäßige Aufteilung auf alle Geschädigten erfolgt, sondern der alte Grundsatz ,,wer zuerst kommt, mahlt zuerst" eingreift. ,,Aus diesem Grund werden für von uns vertretenen Anleger derzeit schnellstmöglich Arreste erwirkt" so Fachanwalt Dr. Morgenstern weiter.
Nach den der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Morgenstern & Kollegen aus Jena vorliegende Unterlagen handelt es sich nach Auffassung der Rechtsanwälte bei den von Seiten der Firma Concept 1 den Anlegern vorgelegten Depot -Auszügen, die vorgeblich von einem Unternehmen der Deutschen Bank stammen sollen, um Fälschungen, so dass hier Rückschlüsse auf ein Betrugssystem gezogen werden können.
Zudem prüft die Kanzlei weiterhin Schadensersatzansprüche gegen das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (Bafin). ,,Da unsere Kanzlei bereits eine größere Anzahl von geprellten Anlegern vertritt, sind wir in der Lage, Unterlagen zu bündeln und Sachverhalte zu ergänzen, um hinreichend Informationen für ein erfolgversprechendes Vorgehen zu sammeln" führt Fachanwalt Doktor Morgenstern über den BSZ e.V. an. Wer an dem Erfahrungsvorsprung der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwaltskanzlei partizipieren möchte, dem sei der Beitritt an der vom BSZ e.V. eingerichteten Interessengemeinschaft ,,Concept 1" empfohlen.
Daher bestehen aufgrund der vorliegenden Tatsachenlage sehr gute Gründe für die Geschädigten, sich der BSZ Interessengemeinschaft ,,Concept 1" anzuschließen und von einer starken Gemeinschaft der Geschädigten zu profitieren.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. August 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.