Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wurde den Anleger suggeriert, dass sich das angelegte Geld erheblich vermehren sollte. So fühlten sich die Anleger gut beraten und verdienten teilweise in der Vergangenheit tatsächlich gutes Geld - bis nun wohl ein Schneeballsystem aufflog. Herr B. befindet sich derzeit in Untersuchungshaft, die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Die Anleger konnten über Concept 1 ihre Gelder zu bestimmten, stets weit über dem Marktpreis liegenden hohen Prozentsätzen anlegen, sich selbst als stille Gesellschafter an der Concept 1 beteiligen oder so genannte Mitarbeiteraktien von DAX- Unternehmen weit unterhalb des Börsenpreises erwerben. Verkäufer dieser Mitarbeiteraktien sollten Mitarbeiter der jeweiligen DAX-Unternehmen sein. Diese Aktien sollten dann nach Ablauf der jeweiligen Sperrfrist zum Börsenpreis verkauft werden. Als garantierte Rendite wurde den Anlegern mindestens 20 % versprochen. Diese Rendite sollte über bestimmte abgeschlossene Versicherungen garantiert sein.
Inzwischen ist das Büro von Concept 1 für die besorgten Anleger nicht mehr zu erreichen. Herr B. sitzt in Untersuchungshaft, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden erfahrungsgemäß noch bestimmte Zeit andauern.
Fachanwalt für Steuerrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. André Gerhard Morgenstern LL.M. (taxation) aus der Fachanwaltskanzlei Dr. Morgenstern & Kollegen in Jena empfiehlt den betroffenen Anlegern aufgrund der schwierigen Gemengelage die individuellen Ansprüche der Betroffenen anwaltlich prüfen zu lassen. Darüber hinaus wird von seiner Kanzlei aktuell ein gerichtlicher Arrestantrag geprüft, mit dem betroffenen Anlegern Ansprüche auf die Konten und Finanzanlagen der Concept 1 bzw. von Herrn B. gesichert werden sollen. Betroffene Anleger können sich an einem möglichen Arrestverfahren beteiligen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Concept 1 gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln sowie individuelle Ansprüche prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. Juli 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.