Für die Reisenden, die eine Schiffskatastrophe wohl nur aus einem der vielen Hollywood Blockbuster wie „Titanic“ kennen, deren Untergang sich dieses Jahr zum 100. Mal jährt, wurde damit ein Alptraum wahr.
Die „Costa Concordia“ mit ihren 114.500 Registertonnen ging erst vor knapp sechs Jahren als größtes Kreuzfahrtschiff Italiens auf Jungfernfahrt. Sie hat 58 Balkon-Suiten, 13 Bars und 5 Restaurants.
An Bord befanden sich rund 3.200 Urlauber und 1.000 Crewmitglieder. Vorläufige Ursache für die Havarie war offensichtlich ein Fehlverhalten des Kapitäns Francesco Schettino. Aber auch die Schiffsmitarbeiter und die Verantwortlichen der Reederei tragen an dem Unglück eine erhebliche Mitschuld.
Urlaubern, die Zeuge dieses Unglücks geworden sind, stellt sich nun die Frage nach der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit. Doch nicht nur den direkt geschädigten Kreuzfahrtteilnehmern sind materielle und immaterielle Schäden entstanden, sondern auch Reisende, die eine zukünftige Fahrt auf der „Costa Concordia“ gebucht haben, stehen nun vor dem Problem, was aus ihrer Buchung wird.
Der BSZ ® e.V. rät allen Betroffenen, sich möglichst frühzeitig um ihre Rechte zu kümmern und steht ihnen hierbei helfend zur Seite.
Der BSZ ® e.V. hat deshalb das Aktionsbündnis „Tourismus/Kreuzfahrt/Reiserecht“ ins Leben gerufen, dem sich Betroffene zur Vermittlung fachkundigen Rats anschließen können.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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