Über 700 Millionen Euro wurden in drei sogenannte Lebensversicherungsfonds investiert, deren "Krönung" der DB Kompass Life 3 Fonds darstellt. Hier existieren nicht einmal mehr reale Lebensversicherungspolicen, die vom Fonds mit den Anlegergeldern aufgekauft werden, sondern es wurden synthetische Policen gebildet, an denen sich die Anleger über extra ausgegebene Zertifikate beteiligen konnten.
Vereinfacht gesprochen hat man in den USA 500 willkürlich ausgewählte Freiwillige in einer bestimmten Altersklasse zum Arzt geschickt, diese dort medizinisch begutachten lassen und anschließend diese prognostizierte Lebenserwartung in Form von mathematischen Berechnungen in ein Zertifikat verpackt.
Im Ergebnis wettet man damit auf den Todeszeitpunkt von 500 vorher bestimmten US- Bürgern, ähnlich wie sonst bei Zertifikaten z.B. auf steigende oder fallende Getreidepreise.
Allerdings hat man bei der Konstruktion dieser Wette einige handwerkliche Fehler begangen, die dazu führen, dass den Anlegern massive Verluste des eingezahlten Kapitals drohen.
Das Produkt ist darüber hinaus so kompliziert, dass nicht einmal die Juristen der Deutschen Bank es in den anhängigen Schadensersatzprozessen richtig erklären können.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG- Rechtsanwälte hat bereits im Oktober 2010 erste Klagen auf Schadensersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem Vertrieb des DB Kompass Life 3 vor dem Landgericht in FFM eingereicht. Eine Entscheidung in einem Verfahren, bei dem es um eine 100.000 € Beteiligung geht, wird in den nächsten Tagen erwartet.
KWAG-Partner und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen: "Es gibt für Anleger zahlreiche erfolgversprechende Ansatzpunkte, die wir auch in unseren Klageschriften herausgearbeitet haben. So wurden veraltete medizinische Gutachten bei der Berechnung der Lebenserwartung für die Referenzpersonen verwendet, die Hinweise auf "kick-back"-Zahlungen im Prospekt genügen nicht den Anforderungen der jüngsten BGH-Rechtsprechung und das Totalverlustrisiko wurde in den Beratungen unserer Mandanten verniedlicht. Entscheidend dürfte aber sein, dass das Produkt so kompliziert ist, dass es selbst im Prospekt widersprüchliche Aussagen, z.B. zu den Ausschüttungen, gibt und es auch den Anwälten von White & Case, die die Deutsche Bank in den Klageverfahren vertreten, nicht gelingt, diese Fehler zu erkennen, sondern sich diese sogar in deren Schriftsätzen wiederholen."
Das zynische Geschäft der Deutschen Bank mit dem Tod war auch schon Gegenstand eines Blog-Beitrages von Rechtsanwalt Gieschen auf: www.Bank-Kritik.de
Für weitere Informationen können sich interessierte Anleger der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft DB Kompass Life 3" anschließen.