Angeklagt sind zwei Börsenjournalisten sowie ein Kanadier, der seit 16 Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Ein weiterer mutmaßlicher Verantwortlicher aus Österreich steht offensichtlich nicht vor Gericht, da Marktmanipulation in Österreich nicht strafbar ist. Bis Ende Oktober sollen für den Fall mehrere Termine zur mündlichen Verhandlung angesetzt werden.
Durch die Manipulation von De Beira soll der Kurs sich innerhalb weniger Wochen verzehnfacht haben, bevor er dann jäh abstürzte, Anleger erlitten erhebliche Verluste.
Eine sehr positive Nachricht für geschädigte Anleger von De Beira ist, dass die Staatsanwaltschaft, wie den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten von den zuständigen Ermittlungsbehörden inzwischen bestätigt wurde, Vermögenswerte in Millionenhöhe sicher stellen konnte " Es soll sich nach Angaben der zuständigen Behörden um einen Betrag im zweistelligen Millionenbereich handeln. Wir werden daher versuchen, diese Vermögenswerte für die Geschädigten im Wege der Rückgewinnungshilfe von den Strafverfolgungsbehörden freizubekommen," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten inzwischen mit den Strafverfolgungsbehörden Kontakt aufnehmen und in Erfahrung bringen, wer Aussicht auf Entschädigung hat: Vor allem Anleger, die in dem Zeitraum zwischen Mai 2006 bis einschließlich Juli 2006 Aktien von DeBeira gekauft haben, dürften Chancen auf Entschädigung haben. Wann und ob die Aktien inzwischen wieder verkauft wurden, soll hingegen nicht beachtlich sein.
"Wir befürworten sehr, dass die Staatsanwaltschaft im Bereich der Marktmanipulation inzwischen eine härtere Gangart einschlägt, auch wenn Medienberichten der letzten Tage zufolge zumindestens für zwei der Angeklagten wohl wieder Bewährungsstrafen im Raum stehen könnten," so Dr. Späth.
Allerdings sollten Geschädigte unbedingt einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen, da Geschädigte nur durch einen sog. "Titel" die Möglichkeit haben, auf die Gelder zuzugreifen. Eile ist daher geboten, denn bei der Rückgewinnungshilfe gilt das sog. "Prioritätsprinzip", d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst und kann zuerst auf die sichergestellten Gelder zugreifen," so Dr. Späth. "Es reicht daher für die Geschädigten keinesfalls aus, sich lediglich bei der Staatsanwaltschaft zu melden, wie einige der geschädigten Anleger schon irrtümlich angenommen haben."
Geschädigte sollten also umgehend tätig werden, denn nur wer umgehend einen Titel erwirkt, hat die Chance, umgehend auf die sichergestellten Gelder zugreifen zu können, bei Anlegern, die zu spät kommen, besteht leider die Gefahr, dass für sie keine Gelder mehr zu verteilen sind.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffs De Beira durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "De Beira Aktienbetrug" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.