Die vier Verantwortlichen sollen die Aktie von De Beira massiv zum Kauf empfohlen haben, und dabei verschwiegen haben, dass sie im Besitz eines erheblichen Anteils der Aktien waren. Durch die Manipulation von De Beira soll der Kurs sich innerhalb weniger Wochen verzehnfacht haben, bevor er dann jäh abstürzte, Anleger erlitten erhebliche Verluste.
Eine sehr positive Nachricht für geschädigte Anleger von De Beira ist, dass die Staatsanwaltschaft diversen Medienberichten zufolge Vermögenswerte in Millionenhöhe bei den Verantwortlichen sicher stellen konnte. Dies wurde den BSZ e.V-Vertrauensanwälten inzwischen von den zuständigen Ermittlungsbehörden bestätigt. "Wir werden daher versuchen, diese Vermögenswerte für die Geschädigten im Wege der Rückgewinnungshilfe von den Strafverfolgungsbehörden freizubekommen," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten inzwischen mit den Strafverfolgungsbehörden Kontakt aufnehmen und in Erfahrung bringen, wer Aussicht auf Entschädigung hat:
"In einem Gespräch mit den Strafverfolgungsbehörden wurde uns mitgeteilt, dass vor allem Anleger, die in dem Zeitraum zwischen Mai 2006 bis einschließlich Juli 2006 Aktien von DeBeira gekauft haben, Chancen auf Entschädigung haben dürften. Wann und ob die Aktien inzwischen wieder verkauft wurden, soll hingegen nicht beachtlich sein. Auch wurde uns gegenüber bestätigt, dass die Gelder, die sicher gestellt wurden, sich in der Schweiz befinden sollen," so Rechtsanwalt Dr. Späth.
Allerdings sollten Geschädigte unbedingt einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen, da Geschädigte nur durch einen sog. "Titel" die Möglichkeit haben, auf die Gelder zuzugreifen. "Die Staatsanwaltschaft hat uns inzwischen telefonisch bestätigt, dass nur z.B. durch ein zivilrechtliches Urteil gegen die Verantwortlichen für Geschädigte die Möglichkeit besteht, auf die von der Staatsanwaltschaft sicher gestellten Gelder zuzugreifen. Eile ist daher geboten, denn bei der Rückgewinnungshilfe gilt das sog. "Prioritätsprinzip", d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst und kann zuerst auf die sichergestellten Gelder zugreifen," so Dr. Späth.
Geschädigte sollten also umgehend tätig werden, denn nur wer umgehend einen Titel erwirkt, hat die Chance, umgehend auf die sichergestellten Gelder zugreifen zu können, bei Anlegern, die zu spät kommen, besteht leider die Gefahr, dass für sie keine Gelder mehr zu verteilen sind.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffs De Beira durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "De Beira" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drws