In den letzten Tagen erhielten die Anleger der Debi Select Fonds von Seiten der Kanzlei Klumpe, Schröder & Partner ein weiteres Schreiben, in dem u.a. mitgeteilt wurde, dass die bereits mehrfach geplanten Informationsveranstaltung nun am 14./15.09.2013 stattfinden sollen. Weiter findet sich in diesem Schreiben ein schöner Reisbericht von der Fahrt nach Minsk, in der Deponieentgasungsanlagen besichtigt und gefilmt wurden.
Was das alles mit den von den Anlegern in die diversen Debi Select Fonds investierten Geldern zu tun haben soll, erschließt sich aus dem Bericht leider nicht.
Auch nach Erhalt dieses weiteren Schreibens der anwaltlichen Vertreter der Debi Select riefen eine Vielzahl von Anlegern bei der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte an und baten um eine Einschätzung. Die Kanzlei CLLB, die derzeit mehr als 450 geschädigte Anleger der diversen Debi Select Fonds vertritt, bewertet das Rundschreiben vom 09.08.2013 derzeit wie folgt:
Der Informationsgehalt des Schreibens ist äußerst gering. Der Themenschwerpunkt liegt auf der Eröffnung einer Deponieentgasungsanlage Severnij in Weißrussland.
Fragt sich nur, welcher Anleger, der eine Beteiligung an einem der Debi Select Fonds gezeichnet hat, in Deponieentgasungsanlagen in Weißrussland investieren wollte. Die Deponien werden auch nicht von den Debi Select Fonds betrieben, sondern von einer Firma namens TDF-Ecotech.
Auf der Internetseite ,,Wikipedia" findet sich zu Weißrussland u.a. wie folgender Passus: ,,Westliche Beobachter bezeichnen das Land häufig als ,,letzte Diktatur Europas""
Die von der Kanzlei vertretenen Anleger wollten in gesicherte Forderungen investieren, nicht aber in Energieanlagen in Weißrussland. Zudem ist nach wie vor nicht geklärt, in welcher Beziehung die von den Anlegern der Debi Select zur Verfügung gestellten Einlagen zu den Energieanlagen in Weißrussland stehen.
Warum sollte die Firma TDF-Ecotech, die nach Angaben der Kanzlei Klumpe & Schröder die Anlagen konzipiert und betreibt, die daraus erwachsenden Gewinne an die Debi Select Fonds auszahlen und den Anlegern in Deutschland schenken?
Welche vertaglichen Regelungen bestehen zwischen den Debi Select Fonds und der Firma Ecotech? Sind bisher Geldbeträge aus den Debi Select Fonds an die Ecotech geflossen und falls ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und in welchem Umfang?
Welche Sicherungsrechte wurden vereinbart?
In einem der dem Schreiben der Kanzlei Klumpe beigfügten Reiseberichte (Anlage 2 - H. Hantscher) findet sich unter der Überschrift ,,Beteiligung der Fondsgesellschaft" der entscheidende Hinweis:
,,Letzte Klarheit über diesen Punkt konnte im Verlauf der Reise nicht vermittelt werden. Die Verantwortlichen auf Seiten der TDF-Ecotech verweisen dazu auf die in der finalen Phase befindlichen Gespräche mit dem gesamten Investorenkreis über die Kanzlei Klumpe."
Geklärt ist also bis heute nichts!
Nochmal:
Warum sollte die Firma TDF-Ecotech die Erlöse und Gewinne aus dem Betreiben ihrer Deponieentgasungsanlagen an Dritte (Debi Select Fonds / Anleger) verschenken?
Auch der weitere beigefügte Reisebericht von Frau K. Kühner von der Beratungsgesellschaft ,,Die Wertschöpfer" klärt hierüber nicht auf. Dennoch kommt sie am Schluss ihres Berichts zu der Überzeugung, dass die Sanierung auf einem guten Weg ist. Eine nachvollziehbar Begründung für diese Einschätzung lässt sich der Stellungnahme leider nicht entnehmen.
Nach wie vor sind folgende Fragen offen:
Wie ist das Geld der Fonds tatsächlich investiert worden?
Warum gibt es hierüber bis heute keine nachvollziehbare Darstellung von Seiten des Fonds und seiner anwaltlichen Vertreter?
Und wer bezahlt die Reisekosten der Teilnehmer der Informationsreise nebst Kammermann und Journalist, die zur feierlichen Eröffnung der Deponieentgasungsanlagen nach Weißrussland fahren?
Es bleibt abzuwarten, ob all diese ungeklärten Fragen auf der Informationsveranstaltung geklärt werden können.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wird für die von ihr vertretenen Anleger auf der Infoveranstaltung vor Ort sein und die angekündigten Sanierungsbemühungen weiter beobachten.
Fazit:
Konkretes wird von Seiten der Debi Select bisher nicht erklärt. Nach wie vor fehlt die Aufklärung über den Verbleib der bei den Anlegern eingesammelten Gelder.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Debi Select beizutreten.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30. August 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Cllbcoc