Die Entscheidung der Fondsgesellschaft trifft viele Anleger hart, insbesondere - so der Frankfurter BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klaus Hünlein von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel - wenn sie ihre Altersvorsorge oder ihren Notgroschen auf diesen, von den beratenden Banken gern als "sicheres Investment" gepriesenen Fonds gebaut haben. Die Anleger, die bisher schon die Aussetzung der Anteilsrücknahme zu verkraften hatten, müssen jetzt mit weiteren Zeitverzögerungen und Abschlägen rechnen. Sie sollen nämlich laut der Planung der Fondsgesellschaft aus dem Liquidationserlös in halbjährlichen Abständen schrittweise ausgezahlt werden. Wie viel die Anleger bekommen, ist dabei völlig offen. Kräftige Verluste auf das eingesetzte Kapital sind zu erwarten, da zum einen der Fonds schon abgewertet worden ist und das Management zum anderen jetzt gezwungen ist, die Vermögenswerte unter Zeitdruck zu veräußern, was erfahrungsgemäß nur mit deutlichen Preisabschlägen möglich ist.
Betroffenen Anlegern ist zu raten, auf jeden Fall prüfen zu lassen, ob sie ihr eingesetztes Geld von der beratenden Bank zurückholen können. Ansatzpunkt für eine fehlerhafte Beratung könnte etwa sein, dass Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsvergütungen, welche die Anleger an die Fondsgesellschaft zahlen, an die Bank zurückfließen und die Anleger über diesen Umstand nicht aufgeklärt wurden. Es kommen aber auch, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensamwalt Hünlein, andere Beratungsfehler in Betracht, bspw. wenn der 100 %-ige Kapitalerhalt versprochen wurde.
Rechtsanwalt Hünlein empfahl, in derartigen Fällen unbedingt rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen.
Für eine erste Einschätzung der Ansprüche und Erfolgsaussichten für die Geltendmachung von Schadenersatz steht Ihnen die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Hünlein Rechtsanwälte darüber hinaus gern zur Verfügung.