Der betroffene Anleger hatte im November 2009 in den offenen Immobilienfonds DEGI International investiert. Sein Allianzberater hatte ihm zuvor versichert, dass es sich beim DEGI International um eine „100 % sichere“ Geldlage handele, die sogar mündelsicher sei. Anteile am DEGI International seien vergleichbar mit einem Sparbuch und der Anleger könne jederzeit über sein Geld verfügen.
Dass diese Versprechen nicht gehalten werden können, zeigte sich kurze Zeit später. Denn der DEGI International setzte am 16.11.2009 die Anteilsrücknahme zum zweiten Mal aus. Da es sich bereits um die zweite Schließung des DEGI International handelte, war bereits zum Anlagezeitpunkt klar, dass die jederzeitige Verfügbarkeit des angelegten Geldes nicht gegeben ist. Dennoch priesen die Allianzberater den DEGI International als jederzeit verfügbare, absolut sichere Kapitalanlage an.
In der Vernehmung des Beraters, der für die Allianz Bank Anteile vermittelte, wurde deutlich, dass die Allianzberater nicht gründlich geschult wurden und somit selbst über Wissensdefizite verfügten. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung war somit nur schwerlich möglich. Die Chancen, dass der Anleger von der Allianz Bank Schadensersatz bekommen wird, stehen damit gut.
Spezialisierte Kanzlei kann Anlegern des DEGI International helfen
Das Verfahren vor dem Landgericht Mosbach zeigt, dass Anleger des DEGI International erfolgversprechend gegen die Allianz Bank vorgehen können. Die Anlegerschutzkanzlei vertritt viele Anleger offener Immobilienfonds und hat dementsprechend reichlich Erfahrung auf diesem Gebiet.
Anleger, die nach einer ähnlichen Beratung durch die Berater der Allianz Bank Anteile am DEGI International erwarben, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DEGI International anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.