In Pressemitteilungen vom 01.07.2010 sowie 19.07 und 20.07.2010 teilt die Deikon GmbH dann mit, dass sie finanziell restrukturiert werden müsse. Hintergrund sei die kurzfristige Absage einer Bank zur Platzierung eines Fonds, der der Gesellschaft neues Kapital zugeführt hätte. Derzeit werde von Sanierungsexperten gemeinsam mit der Geschäftsführung ein Restrukturierungskonzept erarbeitet. Dieses sähe eine Anpassung der Konditionen der von dem Unternehmen emittierten Anleihen vor.
"Wir befürchten erhebliche Einschnitte für die Anleihegläubiger," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Rohde & Späth Rechtsanwälte.
Auch wurde inzwischen angekündigt, dass voraussichtlich im Herbst eine Gläubigerversammlung stattfinden soll, zu der die Gläubiger und somit auch die Anleger eingeladen werden sollen.
Der BSZ e.V. bündelt gerade die Interessen der betroffenen Anleger und wird die Interessen der Anleger auch auf dieser angekündigten Gläubigerversammlung wahrnehmen. Für nicht rechtsschutzversicherte Mitglieder des BSZ e.V. wird die Teilnahme und Vertretung durch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte auf der Gläubigerversammlung dabei nicht berechnet, sondern im Rahmen des BSZ e.V.-Mitgliedschaftsbeitrages in Höhe von 75 € abgegolten sein.
Für die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden die Anstrengungen der nächsten Wochen darin liegen, zu prüfen, wo bei dem Investment etwas falsch gelaufen ist, auch werden die Mieterlisten gerade von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten überprüft und ausgewertet. Laut Mieterlisten wurden die Immobilien mit langfristigen Mietverträgen an Ankermieter wie Lidl, Plus, Norma, Penny, Plus, Edeka, etc. vermietet.
"Wenn man die Mieterlisten studiert, müsste man denken, dass es sich um ein hochsolides Investment handelte mit sehr geringen Verlustrisiken," so Rechtsanwalt und Immobilienökonom (ebs) Dr. Walter Späth, MSc.
Beworben wurden die Anleihen denn auch zum Teil als "innovatives Finanzinstrument mit vergleichsweise konservativem Charakter". Herausgestellt wurden vor allem die tägliche Verfügbarkeit, der Festzins von ca. 6 % pro Jahr und die hypothekarische Absicherung.
Auch wurden in Sachen Deikon/Boetzelen diverse Gutachten, teilweise von Banken, u.a zur Sicherheit der Anleihen erstellt. Z.B. wurde in einem Gutachten aus dem Jahr 2005, das dem BSZ e.V. vorliegt, in der Zusammenfassung festgestellt, dass die Anleihe zwar keine mündelsichere Anlage im Sinne des § 1807 BGB sei, dass sie aber durch die gute Bonität der Mieter, die nachrangigen Grundpfandrechte und die Abtretung der Miete sowie die Überwachung der Sicherheiten durch einen Treuhänder eine die mündelsicheren Anlagen gemäß § 1807 BGB vergleichbare Sicherheit bestehen würde.
Auch wurde inzwischen als Grund für die Schieflage der Deikon GmbH, wie Anleger dem BSZ e.V. berichten, von Mitarbeitern der Deikon GmbH zum Teil angegeben, dass das Geld bei einem erfolglosen Börsengang der Firma verloren gegangen sein soll. "Es stellt sich die Frage, ob das Geld der Anleger somit vollständig im Rahmen der gemachten Investitionsvorgaben verwendet wurde," so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.