In der ersten Stufe soll der Zinssatz jeder Anleihe rückwirkend auf 1,0 % p.a., rückwirkend ab dem 01.07.2010, reduziert werden.
In der zweiten Stufe soll der Nennwert der Anleihen auf 40 % reduziert werden, um die bilanzielle Überschuldung zu beseitigen.
Sobald beide Stufen des Konzeptes wirksam in Kraft getreten sind, könnten laut Deikon wieder Zinsen von bis zu 3,5 % p.a. auf den reduzierten Nennwert der Anleihe gezahlt werden.
Für BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Immobilienökonom (ebs) Dr. Walter Späth, MSc (Real Estate), "ist dieses Restrukturierungskonzept eine ganz bittere Pille für die Anleger, denn die Umsetzung der Stufe 2 würde bedeuten, dass die Anleger voraussichtlich auf ca. 60 % ihres eingesetzten Kapitals verzichten sollen. Wir erwarten daher von Deikon Angaben dazu, welchen Beitrag die kreditgebenden Banken zur Sanierung leisten wollen, oder ob die Sanierung nur auf dem Rücken der Anleger ausgetragen werden soll."
Der BSZ e.V. rät daher betroffenen Anlegern dringend dazu, das von Deikon vorgelegte Sanierungskonzept prüfen zu lassen. Insbesondere in betriebswirtschaftlicher Hinsicht werden die Angaben von Deikon gerade vom BSZ e.V. überprüft, der BSZ e.V. hat hierbei erste Ansatzpunkte gefunden, was bei dem Unternehmen schief gelaufen ist. Diese wird der BSZ e.V. in den nächsten Wochen den Anlegern mitteilen.
Auch werden möglicherweise in Betracht kommende Schadensersatzansprüche gerade mit Hochdruck geprüft.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG Deikon/Boetzelen anschließen.