Damit droht den Anlegern ein hoher Verlust ihrer Einlage.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hatten im letzten Jahr bereits erste Klagen gegen eine Prospektverantwortliche eingereicht, unter anderem, weil ihrer Ansicht nach das Sicherheitenkonzept nicht richtig umgesetzt wurde und Prospektfehler vorliegen, die nicht richtig gestellt worden waren.
Die Deikon-Hypothekenanleihen waren vielen Anlegern als sicheres Immobilieninvestment vermittelt worden, bei denen nur geringe Risiken bestehen würden.
Erste Termine zur mündlichen Verhandlung sind in den nächsten Wochen und Monaten zu erwarten.
Betroffene „Deikon-Anleger“ können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Deikon“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. 09. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
drwsp