Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben sich für die Mitglieder der Interessengemeinschaft Deikon des BSZ e.V. auch in diesen Gläubigerversammlungen aktiv eingebracht, um die akute Insolvenzgefahr abzuwenden, die akute Insolvenzgefahr konnte durch die gemeinsamen Bemühungen diverser Anlegervertreter zunächst abgewandt werden durch die Zinsreduzierung von 6 auf 1 %, dabei war allerdings wichtig, dass die Zinsreduzierung nur gegen einen sog. Besserungsschein erfolgen sollte, d.h., die Anleger auf jeden Fall davon profitieren können sollen, sofern es der Deikon GmbH in Zukunft wieder besser gehen sollte.
Auch wurde ein Gläubigerausschuss für alle drei Anleihen eingerichtet, um die Rechte der Anleger wirksam vertreten zu können und um auch ggf. Maßnahmen der Geschäftsführung überprüfen zu können.
Allerdings stehen wichtige Schritte noch bevor, so soll es Anfang 2011 noch weitere Gläubigerversammlungen geben, auf denen der Nennwert der 3 Anleihen um 60 % reduziert werden soll. "Wir werden sehr genau prüfen, ob die Nennwertreduzierung in dem Umfang wirklich erforderlich ist, da dies für die Anleger mit sehr hohen Verlusten verbunden sein wird," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte.
Auch prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte weiterhin Schadensersatzansprüche gegen sämtliche in Betracht kommenden Verantwortlichen, hier stellt sich insbesondere die Frage, ob der Mittelverwendungskontrolleur sowie der Treuhänder ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Deokon" anschließen.