Allerdings nehmen viele Fonds über das eingezahlte Eigenkapital der Anleger hinaus Kredite auf. Anders wäre es für viele Fonds gar nicht möglich, einerseits hohe Renditen zu versprechen und andererseits teils über 15 % Vermittlungsprovisionen zu bezahlen.
Ein Kredit kann zwar durchaus wie ein Hebel die Rendite verstärken solange der Zins günstig und die Mieterträge hoch sind. Allerdings liegt hierin eine praktisch nicht zu unterschätzende Gefahr, denn sobald Mieten ausbleiben und Kredite nicht mehr ordnungsgemäß bedient werden können, droht den beteiligten Anlegern eine Nachschusspflicht. Im schlimmsten Fall muss mit einer Insolvenz gerechnet werden.
Genau diese Entwicklung hat sich bereits mehrfach gezeigt, exemplarisch sei nur auf den in der Vergangenheit insolvent gewordenen Falk Immobilienfonds verwiesen. Auch zahlreiche Schiffsfonds haben nach gleichem Muster Schiffbruch erlitten - mit Hohen Verlusten für Anleger.
Nach Studien wird von Fachleuten geschätzt, dass bis zu 10 % der derzeit existierenden Immobilienfonds in den kommenden 3 Jahren in Schieflage geraten könnten, da diese hohe Beträge von weit über 1 Milliarde € refinanzieren müssen.
Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Gesamtsituation und der großen Zahl an Immobilienfonds mit ähnlichen Problemen könnte es für einzelne Fonds sehr schwer werden eine Refinanzierung tatsächlich zu stemmen. Um aber eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden bleibt im Falle einer Kreditklemme nur die Nachschußpflicht der Anleger. Diese müssten dann anstelle versprochene Renditen einzufahren, teils erhebliche Nachschüsse leisten um eine Insolvenz ihres Fonds zu vermeiden.
Anleger in geschlossene Immobilienfonds müssen daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingend auf sämtliche Risiken ausführlich und verständlich aufgeklärt werden, so die Vertrauensanwälte des BSZ, Rechtsanwälte Seelig und Widmaier in Heidelberg. Ist dies nicht ausreichend erfolgt oder wurde - neben der Rendite - auch mit hoher Sicherheit geworben, bestehen gute Chancen, den Fondserwerb rückgängig zu machen und Schadenersatz zu fordern. Wie das im Einzelnen ermöglicht werden kann, sollte im Wege einer Einzelfallprüfung durch einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht geprüft werden.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in geschlossene Immobilienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Steuerrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Immobilienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.