Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Volksbank Friedrichshafen trotz der mittlerweile eindeutig zugunsten des DG-Anlegers geklärten Rechtslage gegen diesen zu Felde zieht, statt dessen berechtigten Schadensersatzanspruch anzuerkennen. Weder die Lüge, der betroffene Anleger hätte den Umstand der Provisionszahlung gekannt, noch die Streitverkündung an die DZ-Bank konnten das Landgericht Ravensburg verwirren. "In der Sache hatte die Volksbank nichts Zielführendes vorzutragen", so der Schweinfurter Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze. "Deshalb verlegte sich die Volksbank ausschließlich auf Prozessverschleppung".
Bereits im ersten Termin sah die Kammer die Sache als entscheidungsreif im Sinne des geschädigten DG-Anlegers an. Hier wurde durch die Volksbank kein Antrag gestellt. Dann wurde kurz vor dem zweiten Termin der DZ-Bank den Streit verkündet. Einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren widersprach die Volksbank Friedrichshafen, so dass eine dritte Verhandlung nötig wurde, welche allein fünf Minuten dauerte. "Der Vortrag der Streitverkündeten war zwar hunderte von Seiten lang, in der Sache aber unbeachtlich", so Dr. Michael Schulze. Insbesondere widersprach er in weiten Teilen dem Vortrag der Volksbank.
Der geschädigte DG-Anleger erhält nunmehr sein Geld zurück. Weder Steuervorteile, noch angebliches Mitverschulden werden in Abzug gebracht.
"Es ist erstaunlich, dass die Vermittlerbanken sich bis heute weigern, der eindeutigen Rechtslage Folge zu leisten und stattdessen lieber das Geld der Genossenschaften für aussichtslose Prozesse über mehrere Instanzen verheizen, anstatt gemeinsam mit dem Kunden gegen die Verantwortlichen der Misere vorzugehen", so Herr Dr. Schulze nach einem weiteren der zwischenzeitlich vielfältig erstrittenen Urteile.
"Handeln tut jetzt Not, Schadensersatzansprüche drohen zum 31.12.2011 zu verjähren", gibt er betroffenen Anlegern noch auf den Weg. "Keinesfalls sollte man sich mit den banküblichen 20%-Vergleichen abspeisen lassen. Erfahrungsgemäß erhält der Anleger sein Geld spätestens in der Berufungsinstanz, da die betroffenen Banken eine weitere Entscheidung des BGH scheuen, auf welche sich andere Anleger berufen könnten".
Für weitere Informationen können sich interessierte Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anschließen.